31.08.2005 - 3.13 Gestaltungssatzung Nauener Vorstadt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz haben der Vorlage – einschließlich den Austauschseiten (Seiten  5,7 und 8)  

mit redaktionellen Änderungen des Satzungstextes zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Nauener Vorstadt – Gestaltungssatzung „Nauener Vorstadt“ – gemäß  § 81 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)      (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen