31.08.2005 - 6.27 Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss für...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0607 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr.90 „Gartenstraße - West“ wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 90 „Gartenstraße - West“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage