31.08.2005 - 6.50 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 85 Alt-...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage  wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0649 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen  der Bürger zum Bebauungsplan Nr. 85 “Alt – Drewitz - Nord“ entschieden (s. Anlage 1a).

 

2. Der Bebauungsplans Nr. 85 “Alt – Drewitz - Nord“  wird gemäß § 10 BauGB als Satzung    beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage