31.08.2005 - 6.52 Aufhebung des Satzungsbeschlusses und erneuter ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Fahrland.

 

Die Vorlage  wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0651  in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und in den Ortsbeirat Fahrland wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Satzungsbeschluss vom 13.10.2003 wird aufgehoben.

 

2.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 4. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes „Eisbergstücke“ entsprechend der Anlagen 1 und 1A entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung Fahrland vom 13.10.2003 behält ansonsten ihre Gültigkeit.

 

3.      Der Bebauungsplan „Eisbergstücke“ (Ortsteil Fahrland) in der Fassung der 4. (förmlichen) Änderung wird gemäß § 10 BauGB  als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage