31.08.2005 - 6.10 Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle stä...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Antragstellerin Fraktion PDS trägt der Stadtverordnete Krause folgenden geänderten Beschlusstext vor:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung „Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle städtischer Unternehmen in privater Rechtsform“ auf der Grundlage von § 104 GO Brandenburg in einer dafür geeigneten Rechtsform spätestens zum Jahresbeginn 2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Anschließend wird die DS 05/SVV/0610 in den Hauptausschuss, in den Rechnungsprüfungsausschuss und in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung

 

„Grundregeln für die  Steuerung und Kontrolle städtischer Unternehmen in privater Rechtsform“

 

auf der Grundlage von § 104 GO Brandenburg in einer dafür geeigneten Rechtsform zur Beschlussfassung vorzulegen; möglichst im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur  Bildung des Unternehmensverbundes städtischer Wohnungs- und Bauunternehmen (s.a. Beschluss 04/SVV/0693 i.V.m. der Mitteilungsvorlage 05/SVV/0226); spätestens aber  zum Jahresbeginn 2006.

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Abstimmungsergebnis: