31.08.2005 - 6.10 Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle stä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 31.08.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Namens
der Antragstellerin Fraktion PDS trägt der Stadtverordnete Krause folgenden geänderten
Beschlusstext vor:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung „Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle städtischer Unternehmen in privater Rechtsform“ auf der Grundlage von § 104 GO Brandenburg in einer dafür geeigneten Rechtsform spätestens zum Jahresbeginn 2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anschließend
wird die DS 05/SVV/0610 in den Hauptausschuss, in den
Rechnungsprüfungsausschuss und in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung
„Grundregeln
für die Steuerung und Kontrolle
städtischer Unternehmen in privater Rechtsform“
auf der
Grundlage von § 104 GO Brandenburg in einer dafür geeigneten Rechtsform zur
Beschlussfassung vorzulegen; möglichst im Zusammenhang mit der Beschlussfassung
zur Bildung des
Unternehmensverbundes städtischer Wohnungs- und Bauunternehmen (s.a. Beschluss
04/SVV/0693 i.V.m. der Mitteilungsvorlage 05/SVV/0226); spätestens aber zum Jahresbeginn 2006.