31.08.2005 - 6.64 Beschluss zur Erweiterung und Teilung des Geltu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den  Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0673 in den Ausschuss  für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen  Bereich erweitert.

 

2. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“ wird geteilt in die Bereiche:

·            B-Plan-Nr.23 A „Schiffbauergasse-Nord“

·            B-Plan-Nr.23 B „Schiffbauergasse-Süd“

 

3. Die Abwägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplanentwurf für den Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

5. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

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Anlagen zur Vorlage