28.09.2005 - 3.3 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für Ordnung und Umweltschutz sowie die Ortsbeiräte Eiche und Grube haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Bornim – Grube - Eiche“ wird gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich südlich des Sacrow – Paretzer - Kanals, westlich Bornstedts und des Parks Sanssouci und nördlich des Wildparks sowie  westlich der Stadtgrenze  erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen