28.09.2005 - 3.16 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...

Beschluss:
vertagt
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Nachdem der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen die Behandlung dieser Vorlage zurückgestellt hat, haben sich  Mitglieder der Ausschüsse für Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtplanung und Bauen in der Pause zum Beratungsgegenstand noch einmal verständigt.

 

Die Stadtverordneten Jäkel und Dr. Seidel als Vorsitzende der o. g. Ausschüsse geben bekannt,  dass man sich nicht zu einem abschließenden Votum einigen konnte, da  nicht klar sei, welche  Risiken  baurechtlicher Natur mit der Beschlussfassung in dieser Sitzung verbunden sind.  Festzustellen sei, dass die Kündigungsfrist für die betroffenen Kleingärten um 3 Tage überschritten werde – Kündigungsfrist ist der 30. Oktober 2005. 

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:

 

Durch die Verwaltung wird die Möglichkeit der Überschreitung dieser Kündigungsfrist geprüft. Sollte eine Fristenüberschreitung nicht möglich sein, kann die Stadtverordnetenversammlung in ihrer regulären Sitzung am 02.11.2005 die Vorlage nicht behandeln; deshalb wird geprüft, ob dem Hauptausschuss die Beschlussfassung übertragen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, soll eine  Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung  einberufen werden.

 

Abstimmung:

Die vorgeschlagene Verfahrensweise wird

 

mit Stimmenmehrheit bestätigt.

 

 

 

 

 

Gemäß der Bitte der Fraktion CDU sind die näheren Erläuterungen der Beigeordneten für Stadtplanung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“

gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1 und 2).

 

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Anlagen zur Vorlage