28.09.2005 - 3.21 Beschluss zur Erweiterung und Teilung des Geltu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.21
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 28.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Den
Stadtverordneten wurde als TISCHVORLAGE eine Auflistung der vorgenommenen Änderungen im
Bebauungsplan-Entwurf vom 26.09.2005 ausgereicht.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der
Vorlage mit der Ergänzung um die Punkte 6. und 7. sowie den o. g. Änderungen zugestimmt.
Abstimmung:
Die vom o. g. Ausschuss empfohlenen Ergänzungen mit dem Wortlaut:
6. Es
wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan
festgelegt.
7. Im Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung MK und GE-e1 zu überprüfen.
sowie die
in den ausgetauschten Anlagen enthaltenen Änderungen
werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Der Stadtverordnete Dr. Seidel informiert als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen über die Zusicherung der Verwaltung, dass dieser Auslegungsbeschluss in erster Linie nur dazu verwendet werde, um Fördermittel für das Parkhaus zu beantragen; keinesfalls erfolge die Erteilung für anderweitig vorgezogene Baugenehmigungen.
Entsprechend
der Bitte des Stadtverordneten Dr. Seidel bestätigt die Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz diese Ausführungen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen Bereich erweitert.
2. Der
Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“ wird geteilt in die
Bereiche:
· B-Plan-Nr.23 A
„Schiffbauergasse-Nord“
· B-Plan-Nr.23 B
„Schiffbauergasse-Süd“
3. Die Abwägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
4. Der
Bebauungsplanentwurf für den Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß
§3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Die 11. Änderung
des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird
öffentlich ausgelegt.
6. Es
wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan
festgelegt.
7. Im
Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung MK und GE-e1 zu überprüfen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,6 MB
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113,5 kB
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3,3 MB
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5
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1.020,5 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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