28.09.2005 - 3.21 Beschluss zur Erweiterung und Teilung des Geltu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Den Stadtverordneten wurde als TISCHVORLAGE  eine Auflistung der vorgenommenen Änderungen im Bebauungsplan-Entwurf vom 26.09.2005 ausgereicht.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit der Ergänzung um die Punkte  6. und 7. sowie den o. g. Änderungen  zugestimmt.

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss empfohlenen Ergänzungen mit dem Wortlaut:

6. Es wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan festgelegt.

7. Im Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung MK und GE-e1 zu überprüfen.

sowie die in den ausgetauschten Anlagen enthaltenen Änderungen 

werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der Stadtverordnete Dr. Seidel informiert als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen über die Zusicherung der Verwaltung, dass dieser Auslegungsbeschluss in erster Linie nur dazu verwendet werde, um Fördermittel für das Parkhaus zu beantragen; keinesfalls erfolge die Erteilung  für anderweitig vorgezogene Baugenehmigungen.

Entsprechend der Bitte des Stadtverordneten Dr. Seidel bestätigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz  diese Ausführungen.

  

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen  Bereich erweitert.

 

2.       Der Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“ wird geteilt in die Bereiche:

·  B-Plan-Nr.23 A „Schiffbauergasse-Nord“

·  B-Plan-Nr.23 B „Schiffbauergasse-Süd“

 

3.       Die Abwägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.

 

4.       Der Bebauungsplanentwurf für den Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

5.       Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.

 

6.       Es wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan festgelegt.

 

7.       Im Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung MK und GE-e1 zu überprüfen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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