02.11.2005 - 4.4 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt und Hinweise  zu den Trägern öffentlicher Belang gegeben; diese wurden im Austauschblatt (Seite  6) berücksichtigt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.99 „Horstweg - Ost“ wird gebilligt.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg - Ost“  wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen.

 

 

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Anlagen