02.11.2005 - 4.12 Satzung über die Aufhebung der Satzung über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Finanzen haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts "Am Obelisk" in der Fassung der Bekanntmachung  vom  20.03.1992  gemäß  § 25 Abs.  1 Nr.  2  BauGB  wird  beschlossen,  die  dazugehörige  Begründung  wird  gebilligt (s. Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen