02.11.2005 - 4.15 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...

Beschluss:
vertagt
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Jugendhilfeausschuss mit Änderungen in der Richtlinie zugestimmt (Stellungnahmen der Ausschüsse, Anlage 2)

Ausschuss für Finanzen Beratung am 16.11.05

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Grundlage für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe ist die als Anlage beigefügte „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kita – Finanzierungsrichtlinie – KitaFR), die mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft tritt.
  2. Diese Richtlinie findet unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und Leistungssicherstellung der von freien Trägern betriebenen  Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam.
  3. Die Richtlinie vom 06.11.2002  Drucksache Nr. 02/SVV/0374 mit den Änderungen vom 07.05.2003 Drucksache Nr. 03/SVV/0289 und vom 01.09.2004 Drucksache Nr. 04/SVV/0366 wird mit Inkrafttreten der unter Pkt. 1 genannten Richtlinie außer Kraft gesetzt.
  4. Anträge auf  Finanzierung einer Kindertagesstätte 2006 sind entsprechend der mit Inkrafttreten dieser Kita –Finanzierungsrichtlinie getroffenen Festlegungen durch die freien Träger zu stellen. 

           Damit entfällt die Antragstellung zum 30.09.2005 für das Jahr 2006.

 

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Anlagen zur Vorlage