02.11.2005 - 7.22 Auslegungsbeschluss zur 3. (förmlichen) Änderun...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0831 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.  Die 3. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ Teilbereich Filmpark ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2)

 

2.  Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Medienstadt Babelsberg“ ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3)

 

3.  Dem städtebaulichen Vertrag zur 3.(förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ , Teilbereich Filmpark wird zugestimmt (s. Anlage 4)

 

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Anlagen zur Vorlage