02.11.2005 - 7.24 Änderung des Beschlusses 05/SVV/0172 (Naturdenk...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird  von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Wartenberg, Fraktion SPD, beantragt in den letzten drei Zeilen des Beschlusstextes die (doppelt erscheinende) Wortgruppe „und das Ergebnis der Prüfung in die Fortschreibung der Naturdenkmalverordnung gemäß § 28 BbgNatSchG“ zu streichen.

 

Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller bestätigt, dass der letzte Absatz des Beschlusstextes lautet:

... an den gesetzlich vorgegebenen Kriterien des § 23 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG), Naturdenkmale, prüfen zu lassen und das Ergebnis der Prüfung in die Fortschreibung der Naturdenkmalverordnung gemäß § 28 BbgNatSchG innerhalb von etwa 3 Jahren einfließen zu lassen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 05/SVV/0172 vom 04.05.2005 ((Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsdam)) wird wie folgt geändert:

 

1. Die Naturdenkmalverordnung in ihrer ursprünglichen Fassung gemäß Beschlussvorlage 05/SVV/0172 wird bestätigt.

 

2. Der Ergänzungsteil des Beschlusses 05/SVV/0172

 

„sowie folgende Ergänzungen aus den Ortsbeiräten:

In die Naturdenkmalverordnung sind aufzunehmen:

Hungerstein in der Wublitz (Golm);

Eiche am Fischerhaus in der Dorfstraße (Uetz);

2 Linden in der Priesterstraße vor dem Pfarrhaus (Fahrland),

Wasleiche an der Ecke Sacrowallee/Rotkehlchenweg (Fahrland),

Eiche hinter der Linde / Parkplatz an der Mühle (Fahrland),

Reste der Eichenallee vor der Kaserne Krampnitz – B2 (Fahrland).

 

Aus der Naturdenkmalverordnung sind zu streichen:

Stieleiche (Marquardt).

Die Naturdenkmalverordnung ist wie folgt zu ergänzen:

Die Winterlinden in Nattwerder sollten besonders kenntlich gemacht werden.

In der Radwanderkarte sind die Naturdenkmale vorzuheben.“

 

wird gestrichen und wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vorschläge aus den Ortsbeiräten

Hungerstein in der Wublitz (Golm),

Eiche am Fischerhaus in der Dorfstraße (Uetz),

2 Linden in der Priesterstraße vor dem Pfarrhaus (Fahrland),

Wasleiche an der Ecke Sacrowallee/Rotkehlchenweg (Fahrland),

Eiche hinter der Linde / Parkplatz an der Mühle (Fahrland),

Reste der Eichenallee vor der Kaserne Krampnitz – B2 (Fahrland)

 

an den gesetzlich vorgegebenen Kriterien des § 23 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG), Naturdenkmale, prüfen zu lassen und das Ergebnis der Prüfung in die Fortschreibung der Naturdenkmalverordnung gemäß § 28 BbgNatSchG innerhalb von etwa 3 Jahren einfließen zu lassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen