02.11.2005 - 7.24 Änderung des Beschlusses 05/SVV/0172 (Naturdenk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.24
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Umwelt und Gesundheit
- Datum:
- Mi., 02.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten
für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller
eingebracht.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Wartenberg, Fraktion SPD, beantragt in den letzten drei Zeilen
des Beschlusstextes die (doppelt erscheinende) Wortgruppe „und das Ergebnis der
Prüfung in die Fortschreibung der Naturdenkmalverordnung gemäß
§ 28 BbgNatSchG“ zu streichen.
Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller bestätigt, dass der letzte Absatz des Beschlusstextes lautet:
... an
den gesetzlich vorgegebenen Kriterien des § 23 Abs. 1 des
Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG), Naturdenkmale, prüfen zu
lassen und das Ergebnis der Prüfung in die Fortschreibung der
Naturdenkmalverordnung gemäß § 28 BbgNatSchG innerhalb von etwa
3 Jahren einfließen zu lassen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 05/SVV/0172
vom 04.05.2005 ((Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der
Stadt Potsdam)) wird wie folgt geändert:
1. Die
Naturdenkmalverordnung in ihrer ursprünglichen Fassung gemäß Beschlussvorlage
05/SVV/0172 wird bestätigt.
2. Der
Ergänzungsteil des Beschlusses 05/SVV/0172
„sowie folgende Ergänzungen aus den
Ortsbeiräten:
In die Naturdenkmalverordnung sind
aufzunehmen:
Hungerstein in der Wublitz (Golm);
Eiche am Fischerhaus in der
Dorfstraße (Uetz);
2 Linden in der Priesterstraße
vor dem Pfarrhaus (Fahrland),
Wasleiche an der Ecke
Sacrowallee/Rotkehlchenweg (Fahrland),
Eiche hinter der Linde / Parkplatz
an der Mühle (Fahrland),
Reste der Eichenallee vor der
Kaserne Krampnitz – B2 (Fahrland).
Aus der Naturdenkmalverordnung sind
zu streichen:
Stieleiche (Marquardt).
Die Naturdenkmalverordnung ist wie
folgt zu ergänzen:
Die Winterlinden in Nattwerder
sollten besonders kenntlich gemacht werden.
In der Radwanderkarte sind die
Naturdenkmale vorzuheben.“
wird gestrichen und wie folgt
ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die Vorschläge aus den Ortsbeiräten
Hungerstein in der Wublitz (Golm),
Eiche am Fischerhaus in der
Dorfstraße (Uetz),
2 Linden in der Priesterstraße
vor dem Pfarrhaus (Fahrland),
Wasleiche an der Ecke
Sacrowallee/Rotkehlchenweg (Fahrland),
Eiche hinter der Linde / Parkplatz
an der Mühle (Fahrland),
Reste der Eichenallee vor der
Kaserne Krampnitz – B2 (Fahrland)
an den gesetzlich vorgegebenen
Kriterien des § 23 Abs. 1 des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG), Naturdenkmale, prüfen zu lassen und das
Ergebnis der Prüfung in die Fortschreibung der Naturdenkmalverordnung gemäß
§ 28 BbgNatSchG innerhalb von etwa 3 Jahren einfließen zu
lassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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36 kB
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