07.12.2005 - 5.4 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Grundlage für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe ist die als Anlage beigefügte
„Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam“
(Kita – Finanzierungsrichtlinie – KitaFR), die mit Wirkung zum 01.01.2006
in Kraft tritt.
- Diese Richtlinie findet unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung
und Leistungssicherstellung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten in der
Landeshauptstadt Potsdam.
- Die Richtlinie vom 06.11.2002
Drucksache Nr. 02/SVV/0374 mit den Änderungen vom 07.05.2003
Drucksache Nr. 03/SVV/0289 und vom 01.09.2004 Drucksache Nr. 04/SVV/0366
wird mit Inkrafttreten der unter Pkt. 1 genannten Richtlinie außer Kraft
gesetzt.
- Anträge auf
Finanzierung einer Kindertagesstätte 2006 sind entsprechend der mit
Inkrafttreten dieser Kita –Finanzierungsrichtlinie getroffenen
Festlegungen durch die freien Träger zu stellen.
Damit entfällt die Antragstellung zum 30.09.2005 für das Jahr 2006.
Anlagen zur Vorlage
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1
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40,5 kB
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22 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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