07.12.2005 - 5.5 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz erörtert, dass der Bebauungsplan Eiche seit längerem in der Diskussion hinsichtlich der Ausweisung überbaubarer Flächen sei und der Bauausschuss empfehle, auf Baufelder im Rahmen der öffentlichen Auslegung gegebenenfalls zu verzichten. Sie gibt zu Protokoll, dass die Eigentümergruppe die Verwaltung in einem Fax vom 07.12.05 darauf hingewiesen habe, dass bereits 1999/2000 sämtliche Erschließungsanlagen im Plangebiet einschließlich der Hausanschlüsse hergestellt worden seien. Im Weiteren weist Frau Dr. v. Kuick-Frenz darauf hin, dass die Reduzierung der Baurechte einen Eingriff in die Vertrauensposition des Investors darstellen könnte; somit seien Voraussetzungen für Auseinandersetzungen um Schadenspositionen des Investors zu erwarten. Die aktuelle Fortführung des B-Planes erfolge aus rein formal rechtlichen Gründen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender
Änderung zugestimmt:
Zu
streichen sind die beiden südlichsten Baufelder zu beiden Seiten des
Birkenhügels.
Der Ortsbeirat Eiche hat der Vorlage zugestimmt; das Votum wird vom Ortsbürgermeister Herrn Klemund mündlich untersetzt.
Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:
Während
der Auslegung sind die beiden südlichen Baufelder unter dem Aspekt des
Umgebungsschutzes des UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.
Diese
Änderung wird von Verwaltung übernommen.
Abstimmung:
Die vom
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Änderung wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel hat namens der Fraktion SPD die Aufnahme der
Behandlung in die Niederschrift beantragt. Die wörtliche Wiedergabe ist
der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Erneute
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 87 „Ortszentrum Eiche“ gemäß § 3
Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1 und 2).
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Während
der Auslegung sind die beiden südlichen Baufelder unter dem Aspekt des
Umgebungsschutzes des UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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287,2 kB
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Anlagen
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