07.12.2005 - 8.42 Verlagerung der Aufgabe "Förderung der Integrat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Verlagerung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ ab dem 1.2.2006 in das Objekt „Zum Teufelssee 30“.

 

  1. Übertragung der Aufgabe an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, Paritätisches Sozial- und Beratungszentrum gGmbH zum frühestmöglichem Zeitpunkt bis spätestens 1.2.2006.

 

  1. Das derzeit beschäftigte Personal soll nach § 613a BGB (Betriebsübergang) beim neuen Träger beschäftigt werden.

 

  1. Die für die Integrationsaufgabe im Haushaltsjahr 2006 vorgesehenen Mittel für Personal und Bewirtschaftung werden bis höchstens der im Haushaltsplan veranschlagten Summe als Zuwendung dem neuen Träger zur Verfügung gestellt.

 

  1. Kann diese Aufgabe bis zum 31.01.2006 nicht übertragen werden, verbleibt die Aufgabe befristet bis zum 30.06.2006 bei der Stadt.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen