07.12.2005 - 8.49 Gestaltungssatzung "Nauener Vorstadt" - Anpassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Empfehlung des Ältestenrates wird

 

mit 18 Ja-Stimmen,

bei 24 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.               Aufhebung des Beschlusses über die Gestaltungssatzung „Nauener Vorstadt“ vom 31.08.2005 (DS 05/SVV/0424) aufgrund der erkennbaren rechtlichen Bedenken der Sonderaufsichtsbehörde

 

2.               Gestaltungssatzung „Nauener Vorstadt“ - Örtliche Bauvorschrift der Landeshauptstadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Nauener Vorstadt - gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der geänderten Fassung  (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen