19.12.2001 - 8 Regionalbahnhalt Charlottenho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Beteiligungssteuerung
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 19.12.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschlusstext:
Aufgabenträger
für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbundgebiet sind die Länder
Berlin und Brandenburg. Die Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg GmbH (VBB)
bestellt die Leistungen im Auftrage der Länder. Die VBB GmbH gibt zum Anliegen
des Prüfauftrages folgende Stellungnahme:
Ausgangssituation: In der Hauptverkehrszeit (HVZ) ist
das Fahrgastaufkommen zu groß, um es mit dem regulären RE1 - Angebot ( 2 Züge
pro Stunde) zu bewältigen. Daher erfolgt der Einsatz eines dritten Zuges pro
Stunde in der HVZ. Dabei besteht das Problem, dass der dritte Zug nicht auf die
Stadtbahn fahren kann, da hier keine zusätzlichen Trassen verfügbar sind.
Daher
wurde zum Fahrplanwechsel 2000 folgendes Konzept umgesetzt: HVZ: RE 1 (schnell) im
30-Minuten-Takt, zusätzlich Einsatz von Verstärkerzügen mit allen Halten Übrige
Zeiten: RE 1 (schnell) im 60-Minuten-Takt; RE 1 (mit allen Halten) versetzt im
60-Minuten-Takt Nur mit diesem
Konzept ist es möglich, die Fahrgastströme in die entsprechenden Züge zu
lenken.
Würde der
RE 1 im Berufsverkehr in den Zwischenbahnhöfen halten, käme es zu einer
Überfüllung der RE 1 - Züge, die Verstärkerzüge wären faktisch leer.
Es wurde
berücksichtigt, dass den Nachteilen für relativ wenig Reisende in
Zwischenbahnhöfen enorme Vorteile für die Reisenden aus Brandenburg gegenüber
stehen.
Schlussfolgerung:
Kurzfristige
Maßnahmen werden nicht erforderlich, da das Konzept insgesamt erfolgreich ist.
Langfristig ist geplant, den RE 1 im 30-Minuten-Takt ganztägig beschleunigt zu
fahren und zusätzlich eine RB - Linie mit allen Halten anzubieten. Das ist
jedoch erst möglich, wenn die Baumaßnahmen im Knoten Berlin fertig gestellt
sind und die RB - Linie nach Berlin geführt werden kann.
Der
Leistungsersteller, die DB AG unterstreicht den Standpunkt, in dem er die
Bedienung des Bahnhofs Charlottenhof und die Anschlusssicherung in Richtung
Berlin wie folgt darstellt:
In
Potsdam Charlottenhof halten derzeit die Linien RB 20, RB 21, RB 22 und jeder
zweite Zug der Linie RE 1. Das sind pro Stunde 3,5 Halte je Richtung.
Von den
halbstündlich verkehrenden Zügen der Linie RE 1 hält lediglich der stündlich
verkehrende Zug mit dem Zuglauf Frankfurt - Magdeburg nicht. Diese Züge dienen
der schnellen Verbindung von Magdeburg, Brandenburg, Potsdam und Berlin und
halten nicht auf weiteren Unterwegsbahnhöfen.
Das
bedeutet, dass bereits heute bis auf die o.g. Züge der Linie RE 1 alle Züge in
Potsdam Charlottenhof halten.
Zu
erwähnen ist noch, dass alle Züge der RB 21, die auch den Bahnhof Charlottenhof
bedienen, generell in Potsdam Hauptbahnhof Anschluss von /zur RE1 nach Berlin
haben.