20.12.2001 - 8 Finanzplan und Investitionsprogramm 2001 - 2005
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Wiedervorlage
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 20.12.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Keilholz verweist auf den durch sie in der letzten Sitzung gestellten Antrag.
Frau Basekow macht deutlich, dass die Kitas in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Die Zustände werden immer schlechter und die Investitionen höher.
Frau Dr. Müller erinnert an den Antrag zum Investitionsprogramm Kitas, der in der SVV abgelehnt wurde.
Herr Kankarowitsch stellt folgenden Änderungsantrag zum vorliegenden Beschluss.
Beim Kita-Sanierungsbedarf sollen die Planzahlen um zwei Jahre vorgeszogen werden.
Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Vorhaben Jugendherberge/Haus der Jugend als hauptstadtrelevantes Vorhaben aus dem Hauptstadtvertrag zu finanzieren ist.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die freiwerdenden Investitionsmittel für Instandsetzungen der Kinder- und Jugendeinrichtungen verwendet werden können.
Beim Kita-Sanierungsbedarf sollen die Planzahlen um zwei Jahre vorgezogen werden.
Abstimmung zum Änderungsantrag:
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
1. Der vorliegende Investitionsplan für die Jahre 2001 bis 2005 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen. Der Festsetzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).
2. Die Finanzplanung für die Jahre 2001 bis 2005 wird zur Kenntnis genommen. Der Beschluss über die Kenntnisnahme hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Vorhaben Jugendherberge/Haus der Jugend als hauptstadtrelevantes Vorhaben aus dem Hauptstadtvertrag zu finanzieren ist.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die freiwerdenden Investitionsmittel für Instandsetzungen der Kinder- und Jugendeinrichtungen verwendet werden können.
Beim Kita-Sanierungsbedarf sollen die Planzahlen um zwei Jahre vorgeszogen werden.