24.01.2001 - 4.6 Aufnahme von Modernisierungs- und Instandsetzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der o. g. DS zugestimmt.

 

Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den kommissarischen Leiter des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung Herrn Goetzmann.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Sanierungsträger Potsdam wird gemäß §160 Abs. 4 BauGB ermächtigt, zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Wilhelm-Staab-Straße 1, Charlottenstraße 32 und Charlottenstraße 32a maßnahmebezogen die erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungs-Darlehen in Höhe von insgesamt DM 1.017.945 bei der ILB sowie KfW-Darlehen in Höhe von insgesamt DM 1.227.613 aufzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Die DS 00/01008 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen

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