24.01.2001 - 4.12 Änderungen von Gesellschaftsverträgen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Entsprechend den Darlegungen des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Bosse beschließt die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 25 der Gemeindeordnung wesentliche Dinge, die eine Gesellschaft betreffen: die Beteiligung, den Gesellschaftszweck, die Änderung der Geschäftsanteile u. ä. Nachdem Herr Bosse angeboten hat, in einer Sitzung des Hauptausschusses über die „unwesentlichen“ Änderungen in Gesellschaftsverträgen zu informieren,

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion PDS:

 

Überweisung der DS 00/01023 in den Hauptausschuss.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung im März 2001 über alle in dieser Wahlperiode erfolgten Veränderungen von Gesellschaftsverträgen zu informieren, die er als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung beschlossen hat, ohne dass die Stadtverordnetenversammlung beteiligt war. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung künftig über beabsichtigte Änderungen von Gesellschaftsverträgen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Überweisung der DS 00/01023 in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.