24.01.2001 - 4.22 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Herrn Jakobs.

 

Nach der Behandlung der o. g. DS äußern sich mehrere Stadtverordnete zum Umgang mit Beschlussvorlagen der Verwaltung, bei denen der Oberbürgermeister eine Beratungsfolge vorgeschlagen hat.

Dazu weist die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller auf die Regelung gemäß § 24 Abs. 1 der neuen Geschäftsordnung hin, wonach Anträge und Vorlagen in einer Beratung erledigt oder an Ausschüsse überwiesen werden können und anschließend in zweiter Beratung in der Stadtverordnetenversammlung zu behandeln sind.

 

Zum Vorschlag einer Information  zur weiteren Verfahrensweise in der nächsten Sitzung des Ältestenrates erhebt sich kein Widerspruch.

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Landeshauptstadt Potsdam

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Beratungsfolge: Überweisung der DS 01/029 in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz  wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 6 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=238&TOLFDNR=14858&selfaction=print