17.01.2006 - 4.4 Denkmalgerechte Sanierung Villa Schöningen

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert, dass das vorgeschlagene Verfahren gegen jede Praxis spricht, nach der die Verwaltung in den letzten 15 Jahren verfahren ist. Die Umsetzung sei im Moment und künftig nicht leistbar.

 

Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) stellt dar, dass es keine Rechtsgrundlage im Denkmalrecht dafür gibt. Zur Umsetzung des Antrages müsste die Stadt einen Gutachter beauftragen (Auseinandersetzung mit den Kosten und der wirtschaftlichen Bewertung des Grundstücks). Außerdem wäre die Zustimmung des Eigentümers zu diesem Verfahren notwendig. Hier handelt es sich um ein sehr komplexes Verfahren – finanzielle Mittel stünden dafür nicht zur Verfügung.

 

Frau Hüneke regt einvernehmliche Verhandlungen mit dem Eigentümer an, wie man zu einer gemeinsamen Basis kommen könne. Es bedarf ihrer Meinung nach einer objektiven Entscheidungsgrundlage.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass es ohne einen B-Plan Baurecht nach § 34 in der Schwanenallee gäbe. Unter dieser Voraussetzung will die Stadt die Sanierung der Villa Schöningen; dafür wird der Entwurf des städtebaulichen Vertrages (mit hinreichenden Rahmenbedingungen der Sanierung der Hülle) vorbereitet. Erst wenn ein Gerüst steht, sei eine Bestandsaufnahme und die detaillierte Abstimmung mit der Denkmalpflege möglich, so dass konkrete Kosten beziffert werden könnten.

 

Frau Hüneke spricht die Darstellung der wirtschaftlichen Bedeutung Hüllensanierung und den Wert der Villen an. Durch Herrn Cornelius wird die nach der vorgesehenen Größenordnung der Sanierung, ohne Kompensation, nachgefragt.

 

Frau Hüneke stellt den Antrag zurück, zu weiteren Überlegungen in der Fraktion ggf. die Formulierung zu ändern.

 

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