17.01.2006 - 6.1 BE zur Gestaltung Leiblstr. (sh. Bitte von Frau...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert über das Vorhaben der Verwaltung, die Leiblstr. anders zu gestalten. Dazu soll eine umfassende Information im Vorfeld der Maßnahmen den Anliegern in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.

 

Frau Hüneke verweist auf einen Beschluss aus dem Jahr 90 bzw. 91, dass größere Bauabschnitte im SB-Ausschuss vorgestellt werden. Sie bittet die konkrete Planung der Gestaltung der Leiblstr. vorzustellen.

 

Frau Woiwode (AGL Straßenplanung und Entwurf) erläutert an Hand von Folien die Planungen zur Gestaltung der Leiblstr.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird festgestellt, dass der Verursacher für die Maßnahmen die EWP aufgrund der Leitungsverlegung sei. Hier handelt es sich um eine Nebenstraße, weshalb möchte die Verwaltung die Mittel dort konzentrieren?

 

Frau Woiwode merkt an, dass die EWP die Planung beauftragt habe. Der FB Grün- und Verkehrsflächen begleitet die Planung. Die Straße habe große Verwerfungen; Regenwasser kommt nicht zu den Abläufen, die Stadt Potsdam habe Verkehrsicherheitsprobleme an dieser Stelle.

 

Herr Cornelius spricht bzgl. des Ausbaus an, dass eine Folge hohe Anliegerbeiträge sind.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt dieses; deshalb sei die Bürgerbeteiligung avisiert.

 

Frau Hüneke spricht verschiedene Aspekte, wie die Beschlussfassung zur Wiederherstellung von Kleinpflasterbelägen an.

 

Herr Preatzel teilt mit, dass es sich hier um eine Reststreifenproblematik handelt, eine Verpflichtung für den Baulastträger. In Synergie wirtschaftlicher Bauweisen wird die ohnehin notwendige Maßnahme vorgezogen, die Bürger beteiligt.

Außerdem verweist Herr Preatzel dass bzgl. des § 10 eine Dienstanweisung zum Verfahren in Vorbereitung sei.

 

Im Vorgriff auf den Haushaltsbeschluss kündigt Herr Dr. Seidel an, dass die Stadtverordneten möglicherweise hier bewusst eine Veränderung der Prioritäten beschließen werden. Für diesen Fall geht er davon aus, dass die Verwaltung einen solchen Beschluss nicht durch Umverteilung von Mitteln umgehen wird.

 

 

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