17.01.2006 - 3.4 Bürgerhaushalt 200...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird hingewiesen, dass sich die Beurteilung als problematisch erweist. Er schlägt nach Verständigung mit der Beigeordneten vor, die Vorschlagsvoten der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Hierzu erfolgt Zustimmung seitens der Teilnehmer.

 

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Der SB-Ausschuss nimmt die Vorschläge der Verwaltung zu den aufgelisteten Bürgervorschlägen zur Kenntnis.