08.02.2006 - 6.3.1 Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister bittet darum, darüber zu informieren, was inhaltlich bei der Bürgersammlung herausgekommen ist.

 

Wie Herr Schenke dazu u.a. ausführt, seien 3 Themenkomplexe angesprochen worden. Es sei die Kritik geäußert worden, dass eine Anliegerbeteiligung nicht erfolgt sei. Die fehlende Information vor Baubeginn führe aber nicht zum Wegfall der Beitragspflicht. Die Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen habe entsprechend eines richterlichen Hinweises Mängel. Diese Mängel werden geheilt. Die Straßenausbaubeiträge müssen erhoben werden. Auf Antrag kann der Aussetzung der Vollziehung stattgegeben werden.

Es sind weitere Gespräche vorgesehen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz gibt eine kurze Erläuterung zum Inhalt der ausgereichten Mitteilungsvorlage.

 

Herr Schüler bittet darum, dass den Hauptausschussmitgliedern die Stellungnahme des Rechtsamtes zur Verfügung gestellt wird. Dies wird zugesagt.

 

Herr Dr. Scharfenberg möchte wissen, welche rechtlichen Folgen sich ergeben, weil die Anliegerbefragung nicht durchgeführt wurde. Er weist darauf hin, dass in der Gesamtüberlicht der Straßenbaumaßnahmen angeführt sei, dass eine Anliegerbefragung durchgeführt wurde; bei einer Befragung, der Anlieger die Möglichkeiten haben muss, seine Zustimmung aber auch Ablehnung ausdrücken zu können. Im Übrigen entspreche der Inhalt der heute vorgelegten Mitteilungsvorlage zum Teil dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, PDS; sie müsste noch entsprechend ergänzt werden.

 

Herr Schubert bittet ebenfalls um die Zurverfügungstellung der Stellungnahme des Rechtsamtes. Was ihm in der Vorlage noch fehle, seien die finanziellen Folgen für die Stadt; insoweit wolle die Fraktion der SPD den Antrag stellen, dass das Rechnungsprüfungsamt eine Prüfung der Fälle von 2000-2005 durchführt.

 

Frau B. Müller möchte zu Anlage 2 der Vorlage, Nr. 22, Türkstraße VZ, was unter Abstimmung zu verstehen ist und wann satzungsgemäß eine Anliegerbefragung durchgeführt wird.

 

Dr. von Kuick-Frenz äußert dazu, dass es eine schriftliche Information stattgefunden habe. Künftig solle es eine stufenweise Beteiligung der Anwohner geben, beginnend mit der Planung der Bauprojekte.

 

Der Oberbürgermeister bittet Frau Dr. von Kuick-Frenz um Konkretisierung, was mit „Abstimmung“ gemeint ist. Die Stellungnahme des Rechtsamtes sowie die finanziellen Auswirkungen entsprechend des Hinweises von Herrn Schubert werden allen Fraktionen nachgereicht.

 

Herr Friederich schlägt zur Vereinfachung vor, eine Art Katalogisierung der Begriffe vorzunehmen, also was unter welchem Begriff zu verstehen ist.

 

Frau Bankwitz merkt an, dass in der Berliner Straße ebenfalls Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden. Sie bittet Frau Dr. v. Kuick-Frenz um eine Information zur Anzahl der Betroffenen. Dies wird von der Beigeordneten zugesagt.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet darum, dass den der nächsten Bürgerversammlung den Bürgern rechtzeitig bekannt zu geben.

Wiedervorlage der Mitteilungsvorlage 06/SVV/0118 sowie der Anträge 05/SVV/1043 und Änderungsantrag der Fraktion Grüne/90 im Hauptausschuss am 22.02.2006

 

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Durch Entscheidung des Oberbürgermeisters wurde der Geschäftsbereich 4 beauftragt, bis zum 08.02.2006 eine ausführliche Mitteilungsvorlage zur Straßenausbaubeitragserhebung insbesondere im Hinblick auf die stattgefundene Anliegerinformation bei Bauvorhaben mit Baubeginn ab 2000 vorzulegen.