08.02.2006 - 6.3.1 Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3.1
- Zusätze:
- Verfasser: FB Grün- und Verkehrsflächen Verfasser 2: Herr Schenke
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.02.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- vertagt
Der
Oberbürgermeister bittet darum, darüber zu informieren, was inhaltlich bei der
Bürgersammlung herausgekommen ist.
Wie Herr
Schenke dazu u.a. ausführt, seien 3 Themenkomplexe angesprochen worden. Es sei
die Kritik geäußert worden, dass eine Anliegerbeteiligung nicht erfolgt sei.
Die fehlende Information vor Baubeginn führe aber nicht zum Wegfall der
Beitragspflicht. Die Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen habe
entsprechend eines richterlichen Hinweises Mängel. Diese Mängel werden geheilt.
Die Straßenausbaubeiträge müssen erhoben werden. Auf Antrag kann der Aussetzung
der Vollziehung stattgegeben werden.
Es sind
weitere Gespräche vorgesehen.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz gibt eine kurze Erläuterung zum Inhalt der ausgereichten
Mitteilungsvorlage.
Herr
Schüler bittet darum, dass den Hauptausschussmitgliedern die Stellungnahme des
Rechtsamtes zur Verfügung gestellt wird. Dies wird zugesagt.
Herr Dr.
Scharfenberg möchte wissen, welche rechtlichen Folgen sich ergeben, weil die
Anliegerbefragung nicht durchgeführt wurde. Er weist darauf hin, dass in der
Gesamtüberlicht der Straßenbaumaßnahmen angeführt sei, dass eine
Anliegerbefragung durchgeführt wurde; bei einer Befragung, der
Anlieger die Möglichkeiten haben muss, seine Zustimmung aber auch Ablehnung
ausdrücken zu können. Im Übrigen entspreche der Inhalt der heute vorgelegten
Mitteilungsvorlage zum Teil dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, PDS; sie müsste
noch entsprechend ergänzt werden.
Herr
Schubert bittet ebenfalls um die Zurverfügungstellung der Stellungnahme des
Rechtsamtes. Was ihm in der Vorlage noch fehle, seien die finanziellen Folgen
für die Stadt; insoweit wolle die Fraktion der SPD den Antrag stellen, dass das
Rechnungsprüfungsamt eine Prüfung der Fälle von 2000-2005 durchführt.
Frau B.
Müller möchte zu Anlage 2 der Vorlage, Nr. 22, Türkstraße VZ, was unter
Abstimmung zu verstehen ist und wann satzungsgemäß eine Anliegerbefragung
durchgeführt wird.
Dr. von
Kuick-Frenz äußert dazu, dass es eine schriftliche Information stattgefunden
habe. Künftig solle es eine stufenweise Beteiligung der Anwohner geben,
beginnend mit der Planung der Bauprojekte.
Der
Oberbürgermeister bittet Frau Dr. von Kuick-Frenz um Konkretisierung, was mit
„Abstimmung“ gemeint ist. Die Stellungnahme des Rechtsamtes sowie die
finanziellen Auswirkungen entsprechend des Hinweises von Herrn Schubert werden
allen Fraktionen nachgereicht.
Herr
Friederich schlägt zur Vereinfachung vor, eine Art Katalogisierung der Begriffe
vorzunehmen, also was unter welchem Begriff zu verstehen ist.
Frau
Bankwitz merkt an, dass in der Berliner Straße ebenfalls Straßenbaumaßnahmen
durchgeführt wurden. Sie bittet Frau Dr. v. Kuick-Frenz um eine Information zur
Anzahl der Betroffenen. Dies wird von der Beigeordneten zugesagt.
Herr Dr.
Scharfenberg bittet darum, dass den der nächsten Bürgerversammlung den Bürgern
rechtzeitig bekannt zu geben.
Wiedervorlage der Mitteilungsvorlage 06/SVV/0118 sowie der
Anträge 05/SVV/1043 und Änderungsantrag der Fraktion Grüne/90 im Hauptausschuss
am 22.02.2006
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Durch
Entscheidung des Oberbürgermeisters wurde der Geschäftsbereich 4 beauftragt,
bis zum 08.02.2006 eine ausführliche Mitteilungsvorlage zur
Straßenausbaubeitragserhebung insbesondere im Hinblick auf die stattgefundene
Anliegerinformation bei Bauvorhaben mit Baubeginn ab 2000 vorzulegen.