14.02.2006 - 3.3 Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung erfolgte bereits mit dem vorangegangenen TOP. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung des Textbebauungsplanentwurfes SAN-P 05 „Brandenburger Straße“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan SAN-P 05 „Brandenburger Straße“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       1

 

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Anlagen zur Vorlage