15.02.2006 - 3 Sachstand Umzug Jugendwohnheim "Am Schlaatz" un...

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Herr Bretz erinnert, dass es einen Brief der Wilhelm-von-Türk-Schule (42) gab. Dieser veranlasste ihn die Kleine Anfrage DS 06/SVV/0005 zu stellen.

 

Frau Jonen erläutert die Verfahrensweise mit dem Jugendwohnheim „Am Schlaatz“, wo die Schüler der Oberstufenzentren untergebracht sind, Bestandteil des HSK ist. Der Fachbereich Schule und Sport hat die Aufgabe die Kosten für dieses Wohnheim zu senken. Das Wohnheim ist seit längerer Zeit nicht so ausgelastet, dass sich die Kosten durch die Rechnungslegung ausgleichen. Es musste eine Entscheidung getroffen werden, was zu tun ist. Im Wohnheim der Förderschulen für Hörgeschädigte und Sprachauffällige wurden von Jahr zu Jahr immer weniger Kinder untergebracht, zur Zeit 72 Kinder. Die 3. Etage nutzt der Hort, die 4. Etage ist Wohnheim der Förderschulen, die übrigen Etagen werden zweckentfremdet durch Beratungsstellen und Verwaltung genutzt. Wir hatten festzustellen, ob es machbar ist, dass das Jugendwohnheim dort einziehen kann. Dazu waren viele Gespräche mit dem KIS und der AWO notwendig, was ein langer Prozess war. Im Ergebnis gibt es folgenden Vorschlag:

Nutzung der 1. bis 3. Etage im Haus B als Wohnheim für die Auszubildenden der Oberstufenzentren mit separatem Eingang und separatem Außenbereich. Das Wohnheim der Förderschulen zieht um in die 4. und 5. Etage Haus A und Haus B. Die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle bleibt in der 1. Etage Haus A. Der schulpsychologische Dienst, die Arbeitsgruppe Ausstattung Schulen, Lehr- und Unterrichtsmittel sowie die Beratungsstellen für LRS und Rechenschwäche belegen die 6. Etage bzw. ziehen dorthin um.

Dadurch können zwei Wohnheime an einem Standort untergebracht werden. Wichtig war der separate Eingang für das Wohnheim der Oberstufenzentren. Beide Leiter der Wohnheime haben bestätigt, dass die pädagogische Betreuung gewahrt bleibt. Die bestehenden Aktivitäten bei der vorgeschlagenen Aufteilung beizubehalten, ist möglich. Der Umzug ist für die Sommerferien geplant. Vorher sind Umbauarbeiten und Renovierungen erforderlich.

 

Frau Kapp, Schulleiterin der Wilhelm-von-Türk-Schule (Förderschule für Hörgeschädigte) erhält Rederecht. Nach ihrer Meinung ist die Sicht der Stadt  im Prozess der vorbereitenden Maßnahmen  auf die Schule nicht  ausreichend. Es ist die einzige Schule für Hörgeschädigte im Land Brandenburg. Die Schülerzahl ist über Jahre konstant und beträgt zur Zeit 130 Schüler. Nur 16 Schüler kommen aus Potsdam. Sie geht auf die Spezifik der Schule ein und spricht sich dagegen aus, den Begriff Förderzentrum zu verwenden. Für ein Förderzentrum gebe es kein Konzept. Sie verweist auf das Raumproblem ihrer Schule. Seit 10 Jahren nutzt die Schule 10 Unterrichtsräume in der Förderschule für Sprachauffällige (44) und 3 Räume im Wohnheim.. 9 Unterrichtsräume befinden sich im Keller. Der Schule fehlen Fachräume. Im Zusammenhang mit dem Umzug des Wohnheimes bittet sie alle räumlichen  Veränderungen zu betrachten. Man habe nichts gegen ein gemeinsames Wohnheim mit dem Oberstufenzentrum, aber  der Prozess erfordert besondere Aufmerksamkeit. Das pädagogische Konzept darf nicht gestört werden und sollte durch Sozialarbeiter oder Mediatoren begleitet werden. Die Schule wurde in die Gespräche unzureichend einbezogen. Nicht zufriedenstellend sind die Aussagen der Verwaltung zum Rauchverbot und zur Parkplatzsituation.

 

Frau H. Fischer führt aus, man müsse unterscheiden zwischen Schule und Wohnheim. Es geht nicht um die Schule an sich. Die Verwaltung hat zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Schüler der Oberstufenzentren unterzubringen. Das Jugendwohnheim hat keine 100 %ige Auslastung. Es besteht enormer Sanierungsbedarf. Sie erinnert an die Diskussion zum  Beschluss der Gebührensatzung, weil Übernachtungen für die Bedingungen zu teuer sind. Auf der anderen Seite wird das Wohnheim der Förderschulen nicht voll genutzt. Sie bittet um Verständnis, dass man im Oktober noch nicht in die Öffentlichkeit gegangen ist. Die Verwaltung muss die Möglichkeit haben zu prüfen. Die jetzt vorgeschlagene Lösung scheint für beide Partner verträglich. Die jetzige Diskussion in der Öffentlichkeit hat auch dazu geführt, das ein schlechtes Licht auf die Auszubildenden fällt. Es sind in beiden Wohnheimen Erzieher vor Ort, die eingreifen müssen. Man sollte es als Chance nutzen Kontakt zueinander zu finden. Die Stadt kann durch diese Lösung Kosten in Größenordnungen sparen.

 

Herr Bretz versteht, dass man nicht gleich in die Öffentlichkeit geht. Betroffene sollten aber rechtzeitig einbezogen werden. Er schlägt vor, das Thema Schule als gesonderten Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln und diese vor Ort durchzuführen.

 

Frau Drohla freut sich über den Vorschlag. Sie fragt, was mit den Auszubildenden der Berufsgruppen Bäcker und Dachdecker passiert und ob sich die eingeschränkte Übernachtungsmöglichkeit auf die Anwahl der Oberstufenzentren auswirkt. Sie möchte wissen ob es einen Qualitätsverlust bei der Betreuung der Kinder der Förderschule gibt und ob die Eltern einbezogen wurden.

 

Frau Jonen informiert, dass die Stadt Potsdam nach dem Schulgesetz dafür zuständig ist, Auszubildende, die an den drei Oberstufenzentren beschult werden in der Schulzeit unterzubringen. Dafür reichen 100 Plätze aus.

 

Frau H. Fischer ergänzt, dass die überbetriebliche Ausbildung das Wohnheim in Anspruch genommen hat. Die Stadt ist nicht in der Pflicht diese Plätze vorzuhalten. Mit den Ausbildungsbetrieben wurde ein Gespräch geführt. Die Kinder werden durch Erzieher betreut. Die räumliche Veränderung wirkt sich nicht auf die pädagogische Betreuung aus. Die Eltern wurden über die Veränderungen informiert.

 

Herr Klamke sieht Probleme in der Zusammenlegung der Wohnheime.

 

Frau Dr. Lotz sieht kein Problem darin und verweist auf das Oberlinhaus, wo Kinder und Jugendliche auf engem Raum und in den gleichen Häusern zusammenleben. Man sollte die Entwicklung abwarten. Die Erzieher sind da um Einfluss zu nehmen.

 

Frau Klotz meint, Jugendliche gehen miteinander offener um als Erwachsene denken. Für eine Gruppe ist das Wohnheim Lebensmittelpunkt, für die andere Gruppe ein zeitweiser Aufenthalt. Es gibt eine Hausordnung und das pädagogische Personal wird in der Lage sein müssen diese umzusetzen.

 

Dr. Steinicke schließt die Diskussion ab. Es ist zu prüfen, ob es Sinn macht, das Thema in nächster Zukunft erneut zu behandeln.

 

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