21.02.2006 - 3.4 Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan Schopenh...

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke informiert zum Antrag, dass bei Antragsstellung nicht beachtet worden sei, dass es bereits einen Beschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebietes gibt. Sie bittet die Verwaltung um Auskunft zu den Sanierungszielen.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) teilt mit, dass die Bearbeitung der Sanierungsgebiete in der Zuständigkeit des Fachbereichs Stadterneuerung und Denkmalpflege liege und im Moment keine Aussage dazu möglich sei. Sie verweist jedoch darauf, dass es bereits eine Erhaltungssatzung Jägervorstadt sowie eine Gestaltungssatzung Nauener Vorstadt gäbe. Die Intention dieses Antrages sei bereits durch diese Satzungen abgesichert.

 

Frau Hüneke stellt den Antrag zurück, bis sie sich mit den entsprechenden Unterlagen vertraut gemacht hat.

 

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