07.03.2006 - 3.1 Beschluss zur erneuten (eingeschränkten) öffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 07.03.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt
die Vorlage ein. Einzelne Ausschussmitglieder äußern sich positiv zum
erreichten Ergebnis. Nach teilweise unterschiedlichen Wertungen der
Konsequenzen der vorgenommenen Planänderung stellt Herr Dr. Seidel fest, dass
die Vorhalteflächen für die Straßenbahntrasse auf Grund massiver Einsprüche
während der Auslegung zurück genommen worden seien. Damit habe die Verwaltung
sicher den richtigen Schlussfolgerung gezogen und er sehe keine Veranlassung
anzunehmen, dass die Verwaltung in der Planänderung nur eine temporäre
Abweichung von einer immer noch angestrebten Zielstellung sehe. Damit ist
jedoch nicht die Trasseverlängerung Fontanestrasse-Stern grundsätzlich in Frage
gestellt. Ganz im Gegenteil habe dafür die StVV die Führung durch die Wetzlarer
Strasse zur Vorzugsvariante erklärt. Auf einzelne Rückfragen der Teilnehmer,
u.a. zur Stellplatzfrage, FNP-Änderung, Gewerbegebieten wird durch die
Verwaltung eingegangen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die
Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan Nr.
97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ entschieden (siehe Anlage 1a bis
1b).
- Das Bebauungsplan-Verfahren ist nach den Vorschriften des
Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818)
weiterzuführen.
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer
Straße“ ist in der geänderten Form gemäß § 4a Abs. 3 i.V. mit § 13 Abs. 2
BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlage 2). Stellungnahmen können
nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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