07.03.2006 - 3.1 Beschluss zur erneuten (eingeschränkten) öffent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Einzelne Ausschussmitglieder äußern sich positiv zum erreichten Ergebnis. Nach teilweise unterschiedlichen Wertungen der Konsequenzen der vorgenommenen Planänderung stellt Herr Dr. Seidel fest, dass die Vorhalteflächen für die Straßenbahntrasse auf Grund massiver Einsprüche während der Auslegung zurück genommen worden seien. Damit habe die Verwaltung sicher den richtigen Schlussfolgerung gezogen und er sehe keine Veranlassung anzunehmen, dass die Verwaltung in der Planänderung nur eine temporäre Abweichung von einer immer noch angestrebten Zielstellung sehe. Damit ist jedoch nicht die Trasseverlängerung Fontanestrasse-Stern grundsätzlich in Frage gestellt. Ganz im Gegenteil habe dafür die StVV die Führung durch die Wetzlarer Strasse zur Vorzugsvariante erklärt. Auf einzelne Rückfragen der Teilnehmer, u.a. zur Stellplatzfrage, FNP-Änderung, Gewerbegebieten wird durch die Verwaltung eingegangen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan  Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ entschieden (siehe Anlage 1a bis 1b).

 

  1. Das Bebauungsplan-Verfahren ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) weiterzuführen.

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ ist in der geänderten Form gemäß § 4a Abs. 3 i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlage 2). Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       1

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Anlagen zur Vorlage