08.03.2006 - 5.4 Information über die Dezentrale Schmutzwasseren...

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Herr Paffhausen verweist dazu auf die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Entsorgungssatzung, mit der für das gesamte Stadtgebiet und die neuen Ortsteile eine einheitliche Regelung getroffen wurde. Für die Leistung der Dezentrale Schmutzwasserentsorgung werde durch die EWP eine Ausschreibung vorbereitet. Bis zur Vergabe der Leistung sei die STEP damit beauftragt. Die Gebühr betrage einheitlich 8,18 €. Auf Nachfrage von Herrn Schüler, was Anschluss- und Benutzungszwang bedeute, erläutert der Oberbürgermeister, dass die Bürger den von der Stadt vorgegebenen Entsorger beauftragen müssen. Im Weiteren beantworten Herr Paffhausen und Herr Schenke vom FB Grün- und Verkehrsflächen Nachfragen der Hauptausschussmitglieder.

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