21.03.2006 - 4.2 Verkehrsberuhigung Golm

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Cornelius ( CDU) beantragt diese Vorlage in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

Herr Jäkel (DIE LINKE,PDS) weist daraufhin, dass sich die Beschlussempfehlung möglichst mit der des Ausschusses OUL decken sollte, den er sinngemäß wiedergibt.

geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Umsetzung folgender verkehrsrechtlicher Maßnahmen zu prüfen:

Im OT Golm ist aus Richtung Bornstedt/Bornim kommend (Geiselbergstraße) ab Kreisverkehr bis zum Gemeindehaus (Reiherbergstraße) eine Fahrbahnmarkierung (Trennlinie) anzubringen.

 

 

Für denselben Abschnitt soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 KM/h

angestrebt werden. Am Hinweisschild „Eiche - Universität“ in der Kurve Geiselbergstraße - Reiherbergstraße soll ein Sichtspiegel angebracht werden.

 

Damit wird für Verkehrsteilnehmer die Einsicht in beide Straßen möglich.

Für das „Dreieck“ Geiselberg-/Reiherbergstraße soll von der Einmündung der Reiherbergstraße bis zur Kurve Geiselbergstraße ein Parkverbot angebracht werden.

Die Verwaltung soll im Mai 2006 der Stadtverordnetenversammlung berichten.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im OT Golm aus Richtung Bornstedt/Bornim kommend (Geiselbergstraße) ab Kreisverkehr bis zum Gemeindehaus (Reiherbergstraße) eine Fahrbahnmarkierung (Trennlinie) anzubringen.

Für denselben Abschnitt soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 KM/h

angestrebt werden. Am Hinweisschild „Eiche – Universität“ in der Kurve Geiselbergstraße – Reiherbergstraße soll ein Sichtspiegel angebracht werden.

Damit wird für Verkehrsteilnehmer die Einsicht in beide Straßen möglich.

Für das „Dreieck“ Geiselberg-/Reiherbergstraße soll von der Einmündung der Reiherbergstraße bis zur Kurve Geiselbergstraße ein Parkverbot angebracht werden.

 

 

 

geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Umsetzung folgender verkehrsrechtlicher Maßnahmen zu prüfen:

Im OT Golm ist aus Richtung Bornstedt/Bornim kommend (Geiselbergstraße) ab Kreisverkehr bis zum Gemeindehaus (Reiherbergstraße) eine Fahrbahnmarkierung (Trennlinie) anzubringen.

 

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Abstimmungsergebnis:      

Ja- Stimmen:                                   7

Nein – Stimmen:                              0

Enthaltungen:                                  0