21.03.2006 - 4.2 Verkehrsberuhigung Golm
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.03.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
06/SVV/0114 Verkehrsberuhigung Golm
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Cornelius ( CDU) beantragt diese Vorlage in einen Prüfauftrag umzuwandeln.
Herr Jäkel
(DIE LINKE,PDS) weist daraufhin, dass sich die Beschlussempfehlung möglichst
mit der des Ausschusses OUL decken sollte, den er sinngemäß wiedergibt.
geänderter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Umsetzung folgender
verkehrsrechtlicher Maßnahmen zu prüfen:
Im OT Golm
ist aus Richtung Bornstedt/Bornim kommend (Geiselbergstraße) ab Kreisverkehr
bis zum Gemeindehaus (Reiherbergstraße) eine Fahrbahnmarkierung (Trennlinie)
anzubringen.
Für
denselben Abschnitt soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 KM/h
angestrebt
werden. Am Hinweisschild „Eiche - Universität“ in der Kurve Geiselbergstraße -
Reiherbergstraße soll ein Sichtspiegel angebracht werden.
Damit wird
für Verkehrsteilnehmer die Einsicht in beide Straßen möglich.
Für das
„Dreieck“ Geiselberg-/Reiherbergstraße soll von der Einmündung der
Reiherbergstraße bis zur Kurve Geiselbergstraße ein Parkverbot angebracht
werden.
Die
Verwaltung soll im Mai 2006 der Stadtverordnetenversammlung berichten.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, im OT Golm aus Richtung Bornstedt/Bornim kommend
(Geiselbergstraße) ab Kreisverkehr bis zum Gemeindehaus (Reiherbergstraße) eine
Fahrbahnmarkierung (Trennlinie) anzubringen.
Für
denselben Abschnitt soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 KM/h
angestrebt
werden. Am Hinweisschild „Eiche – Universität“ in der Kurve Geiselbergstraße –
Reiherbergstraße soll ein Sichtspiegel angebracht werden.
Damit wird
für Verkehrsteilnehmer die Einsicht in beide Straßen möglich.
Für das
„Dreieck“ Geiselberg-/Reiherbergstraße soll von der Einmündung der
Reiherbergstraße bis zur Kurve Geiselbergstraße ein Parkverbot angebracht
werden.
geänderter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Umsetzung folgender
verkehrsrechtlicher Maßnahmen zu prüfen:
Im OT Golm
ist aus Richtung Bornstedt/Bornim kommend (Geiselbergstraße) ab Kreisverkehr
bis zum Gemeindehaus (Reiherbergstraße) eine Fahrbahnmarkierung (Trennlinie)
anzubringen.