21.03.2006 - 3.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann(FB 46)  verweist auf die Einbringung der Vorlage in der letzten Sitzung des Ausschusses und informiert über die zwischenzeitlichen Voten aus 4 Ortsbeiräten. Neben Zustimmungen ist dabei vor allem relevant, dass der OBR Groß Glienicke seine Prioritätenfestlegung nochmals bekräftigt hat, dies auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Bindungen im Falle der Bebauungsplanänderung 8 c. Der OBR hat ausdrücklich den Änderungsantrag beschlossen,

-          den Bebauungsplan 21 in die erste Priorität zu setzen,     demgegenüber

-          den Bebauungsplan 8 c als Modellprojekt mit gesondert finanzierten Arbeitskapazitäten bevorzugt in die Bearbeitung zu nehmen.

 

Herr Goetzmann verdeutlicht unter Verweis auf die Ausführungen in der Vorlage, dass die Überlegungen zu einem solchen Verfahrensmodell zwar weitgehend abgeschlossen sind, aber eine bindende Festlegung aktuell nicht getroffen werden kann, weil erforderliche Entscheidungen und Beteiligungsverfahren noch ausstehen.

 

Zu dem Änderungsantrag des Ortsbeirates, den die Verwaltung inhaltlich befürwortet, sollte eine Empfehlung des Ausschusses abgegeben werden.

 

Herr Goetzmann beantwortet verschiedenen Nachfragen zu Planverfahren in der Priorität 3 und verweist darauf, dass hier auch solche Verfahren aufgeführt sind, bei denen zu prüfen ist, ob sie überhaupt noch fortgeführt werden sollen.

 

 

Abstimmungsergebnis:      zur  Anlage 1      beachten

Kaserne Krampnitz auch nach der Projekterläuterung in die Prioritätenliste 1

Ja- Stimmen:                                  4

Nein – Stimmen:                            0

Enthaltungen:                                3

 

Abstimmungsergebnis:      zur  Anlage 1      beachten

Nr.18 aus der Prioritätenliste 2 streichen

Ja- Stimmen:                                  5

Nein – Stimmen:                            2

Enthaltungen:                                0

 

Änderungsantrag Ortsbeirat Groß Glienicke zur Anlage 1

Nr 21 Potsdamer Chaussee aus Priorität 2 in Priorität 1

Nr. 8 c Seepromenade 10-12 aus Prioriät 1 in Priorität 2 (bevorzugte Aufnahme als drittfinanziertes Modellprojekt)

 

Abstimmungsergebnis:      

Ja- Stimmen:                                  7

Nein – Stimmen:                            0

Enthaltungen:                                0

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse  zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung wird für die Jahre 2006 bis 2007 die in der Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.

 

 

+Änderungen Anlage 1

 

Kaserne Krampnitz auch nach der Projekterläuterung in die Prioritätenliste 1

Nr.18 aus der Prioritätenliste 2 streichen

 

 

+ Änderungen des Ortsbeirates Groß-Glienicke

Nr 21 Potsdamer Chaussee aus Priorität 2 in Priorität 1

 

Nr. 8 c Seepromenade 10-12 aus Prioriät 1 in Priorität 2 (bevorzugte Aufnahme als

            drittfinanziertes Modellprojekt)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       0

 

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Anlagen zur Vorlage