21.03.2006 - 3.1 Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.03.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Durch Frau Baumgart (FB
49 )werden Erläuterungen zur Vorlage gegeben. Sie legt anhand von Auszügen aus
der „Leitplanung für die städtebauliche Entwicklung der Umgebungsbereiche der
Welterbestätte Potsdam“ dar, dass die heute wiedervorzulegenden Pläne jeweils
den Höhenvorgaben aus der Leitplanung entsprechen. Die fraglichen Bereiche sind
keine ausgewiesenen Dissensbereiche, diese eingehaltenen Vorgaben sind somit
aktueller als die in den Vorlagen noch enthaltenen (älteren) Stellungnahmen,
Herr Kalesse und Herr
Kartz (FB 49) sind erkrankt, daher keine Ausführungen durch die Untere
Denkmalschutzbehörde. Die Stellungnahme wird zur nächsten Ausschusssitzung
nachgereicht (11.04.06) .
Frau Hüneke (Bündnis
90/Die Grünen) fragt nach teilweise unterschiedlichen Wertungen im Hinblick auf
den Ausgleich von naturschutzrechtlichen Eingriffen und der Abwägung hierzu.
Frau Baumgart
beantwortet dies mit dem Hinweis, dass im Bornstedter Feld die
Eingriffs-Ausgleichbilanz nicht immer im jeweiligen einzelnen Plangebiet
erfolgt, sondern in einer Summenbilanz für das Gesamtgebiet, weil der größte
Teil der Maßnahmen in der Realisierung des Parks gebündelt ist. Die Bilanz wird
in der Vorlage zum Bebauungsplan für den Volkspark vorgelegt, die für die
nächste SVV vorgesehen ist.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zur öffentlichen
Auslegung und zu den vereinfachten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 55
„Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße“ werden gebilligt (s. Anlage 2).
- Den Bebauungsplan Nr. 55
„Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße“ gemäß § 10 BauGB wird als
Satzung beschlossen und die
dazu gehörige Begründung wird gebilligt ( s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
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