21.03.2006 - 3.5 Vorgezogener Abwägungsbeschluss zum Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (FB 49) gibt einige Erläuterungen zur Vorlage. Die planungsrechtliche Grundlage des § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), welche die Zulässigkeit eines Vorhabens unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ermöglicht, soll herangezogen werden, um eine Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Parkhauses und des  Vorhabens Kunstmuseum Fluxus+ zu schaffen.

Er verweist auf die ausgereichten Planunterlagen zum verschobenen Standort des Museums und den Auftrag aus der letzten Sitzung, zu klären, wie diese Verlegung verbindlich fixiert werden kann. Dies kann und soll durch Festlegung im Kaufvertrag geschehen.

Neue Gespräche mit den Kulturzentren, insb. dem Fabrik e.V. zu dem zwischenzeitlichen Ersatz für die Raumkapazitäten im Fischhaus erfolgen noch durch den GB 2.

Der Sanierungsträger hat schon Vorschläge unterbreitet.

Herr Jäkel (DIE LINKE, PDS) fragt nach, ob der grüne Umriss – neuer Standort, auf dem vor sich zu liegendem Plan, näher ans Ufer heran kann und welche Entfernung.

Herr Schleicher (Sanierungsträger Potsdam) antwortet dazu: man kommt aus dem Baufenster heraus , die Gesamtgestaltung des Areals muss erhalten bleiben und ist auch planungsrechtlich nicht möglich weiter zu drehen. ( Stichwort- Biergarten freilassen, wenig beeinträchtigen)

Frau Hüneke (Bündnis 90/Die Grünen) – Zeitplan ist als Problem entstanden, spezifischer Gebrauch.

Herr Jäkel (DIE LINKE,PDS) beantragt, die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines Parkhauses auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks sowie deren Auswirkungen betreffen, entschieden. (Anlage 1)

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines Kunstmuseums  (Fluxus+) sowie deren Auswirkungen betreffen, entschieden. (Anlage 2)

 

 

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Abstimmungsergebnis:    zu Punkt 1

Ja- Stimmen:                                  6

Nein – Stimmen:                            0

Enthaltungen:                                1

 

 

Abstimmungsergebnis:    zu Punkt 2

Ja- Stimmen:                                  5

Nein – Stimmen:                             0

Enthaltungen:                                 2

 

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Anlagen zur Vorlage