21.03.2006 - 3.5 Vorgezogener Abwägungsbeschluss zum Bebauungspl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.03.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Lehmann (FB 49) gibt einige Erläuterungen
zur Vorlage. Die planungsrechtliche Grundlage des § 33 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB), welche die Zulässigkeit eines Vorhabens unter bestimmten
Voraussetzungen bereits vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ermöglicht,
soll herangezogen werden, um eine Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit
des Parkhauses und des Vorhabens
Kunstmuseum Fluxus+ zu schaffen.
Er verweist auf die
ausgereichten Planunterlagen zum verschobenen Standort des Museums und den
Auftrag aus der letzten Sitzung, zu klären, wie diese Verlegung verbindlich
fixiert werden kann. Dies kann und soll durch Festlegung im Kaufvertrag
geschehen.
Neue Gespräche mit den
Kulturzentren, insb. dem Fabrik e.V. zu dem zwischenzeitlichen Ersatz für die
Raumkapazitäten im Fischhaus erfolgen noch durch den GB 2.
Der Sanierungsträger hat
schon Vorschläge unterbreitet.
Herr Jäkel (DIE LINKE, PDS) fragt nach, ob der
grüne Umriss – neuer Standort, auf dem vor sich zu liegendem Plan, näher ans
Ufer heran kann und welche Entfernung.
Herr Schleicher (Sanierungsträger Potsdam)
antwortet dazu: man kommt aus dem Baufenster heraus , die Gesamtgestaltung des
Areals muss erhalten bleiben und ist auch planungsrechtlich nicht möglich
weiter zu drehen. ( Stichwort- Biergarten freilassen, wenig beeinträchtigen)
Frau Hüneke (Bündnis 90/Die Grünen) – Zeitplan
ist als Problem entstanden, spezifischer Gebrauch.
Herr Jäkel (DIE LINKE,PDS) beantragt, die Punkte
1 und 2 getrennt abzustimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der
Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der
im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B
„Schiffbauergasse-Süd“ von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines
Parkhauses auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks sowie deren
Auswirkungen betreffen, entschieden. (Anlage 1)
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der im Zuge der
öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse-Süd“
von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines Kunstmuseums (Fluxus+) sowie deren Auswirkungen
betreffen, entschieden. (Anlage 2)
Anlagen zur Vorlage
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