11.04.2006 - 3.1 "Campus am Jungfernsee" Änderung des städtebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.04.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Durch Frau Dr. von Kuick-Frenz wird informiert, dass den
Stadtverordneten mit dieser Drucksache ein überarbeitetes städtebauliches
Konzept vorliegt und geht kurz inhaltlich darauf ein. Zusätzlich informiert
sie, dass den Fraktionen eine Einladung zur Vorstellung des Konzeptes
vorgelegen hat und außerdem Informationen von einzelnen Fraktionen eingeholt
worden sind.
Auf verschiedene Hinweise und Rückfragen der Teilnehmer wird
von der Investorenseite durch Herrn Wenzel (PHF) bzw. Herrn Thiele
(Architekturbüro) eingegangen, u. a. zu
-
Vorlage
eines völlig neuen Entwurfes
-
Wegeführung
Uferweg
-
Maß
der baulichen Nutzung – keine Änderung (ca. 200 Tm² Bauland, BGF alt 150 Tm² -
jetzt 131 Tm²
-
Geschossigkeit
von max. 4 Geschossen im Gewerbegebiet, zum Wasser hin etwas flacher
-
seitens
des Investors wird von einer Verwertbarkeit des gesamten Gebietes in einem
Zeitraum von 10-15 Jahren ausgegangen; Zielstellung: Start mit der ersten
gewerblichen Maßnahme im Jahr 2008
-
Grundstücksflächen
im Wohngebiet sind unterschiedlich (1000 – 1500 m² am Hang, und kleinere
Grundstücke 650 m²)
-
Höhenversatz
zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet; so dass das Gewerbegebiet in den
Hintergrund rückt
-
Begrenzung
zw. öff. Uferbereich und Wohnanlage, hier Erdwälle – Option als Platzhalter
Frau Dr. von Kuick-Frenz gibt zu Protokoll, dass mit dem
Beschluss zum neuen städtebaulichen Konzept noch keinerlei Festlegungen bzgl.
der Geschossigkeit für den zu überarbeitenden B-Plan getroffen werden.
Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf die Fläche westlich der
Planstraße (Spannung zwischen der Nedlitzer Str. und der geschwungenen
Uferlinie); hier sollte noch einmal eine kritische Überarbeitung stattfinden,
um auszuloten, was machbar ist, um besser auf die konkrete landschaftliche
Situation einzugehen. Weiterhin spricht er die nicht vorhandene Beziehung
zwischen Wohn- und Gewerbegebiet an.
Herr Jäkel stellt im Laufe der Diskussion folgenden Änderungsantrag:
Der Beschlussvorschlag ist um folgende Punkte zu ergänzen:
-
Bei
der Konzeption ist für den Uferweg durchgehend eine Breite von mindestens 6
Metern des öffentlichen Bereiches sicherzustellen.
-
Für
die Anlage von Bootsstegen ist ein Abstimmungsprozess mit der Uferkonzeption
der Stadt Potsdam und dem Uferwegekonzept Gesamtstadt DS 01/0330 vorzunehmen.
Dabei ist von deutlich weniger als 7 Bootsstegen auszugehen.
Begründung: Da es sich hier um eine völlige Neugestaltung des
Stadtraumes handelt, sind die Belange der Öffentlichkeit angemessen zu
berücksichtigen. Die Breite der Uferpromenade soll nicht künstlich eingeengt
werden. Weil im Konzept Nutzungen des Uferwegekonzeptes Gesamtstadt Potsdam für
diesen Bereich aus landschaftlichen Gründen überhaupt keine Steganlagen
vorgesehen sind, ist die Planung von Stegen an dieser Stelle behutsam zu prüfen
und nicht in der Weise zu forcieren, wie in Anlage 4 und 5 des vorliegenden
Entwurfes geschehen. Neben den übergreifenden landschaftlichen Bezügen für den
konkreten Standort sind auch die Verhältnismäßigkeit der Planungen an dieser
Stelle zu den Begehrlichkeiten an anderen Stellen in Potsdam sorgsam abzuwägen.
Hier darf kein Präzedenzfall für die Unterhöhlung des Gesamtkonzeptes der
Uferwege der Stadt Potsdam zugelassen werden.
Aufgrund nachfolgender Erörterungen wird durch Herrn
Jäkel folgender nochmaliger Änderung seines Antrages zugestimmt:
Der Beschlussvorschlag ist um folgende Punkte zu ergänzen:
- Bei der Konzeption soll für den Uferweg durchgehend eine Breite von mindestens 6 Metern des öffentlichen Bereiches sichergestellt werden. Unterschreitungen auf Grund der natürlichen Topografie sind zu begründen.
-
Für
die Anlage von Bootsstegen ist ein Abstimmungsprozess mit der Uferkonzeption
der Stadt Potsdam und dem Uferwegekonzept Gesamtstadt DS 01/0330 vorzunehmen.
Der
Satz - Dabei ist von deutlich weniger als 7 Bootsstegen auszugehen – wird in
die Begründung übernommen. Herr Jäkel macht deutlich, dass sich die Breite von
6 Metern auf den öffentlichen Bereich bezieht (ggf. auch Einschluss der
Böschung).
Abstimmung: 8/0/0
In der
weiteren Diskussion stellt Herr Lehmann folgenden Ergänzungsantrag:
In der Bebauung, oberhalb der
Planstraße W 2 (zum See) entfallen 4 Gebäude, die an der Grenze des 30 m breiten
Uferstreifens liegen sollen.
Abstimmung: 3/3/2
Frau Hüneke stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Die
städtebauliche Figur des Gewerbeteiles ist so zu überarbeiten, dass eine
Vermittelung von der geraden Nedlitzer Straße zur bewegten Uferlinie erreicht
wird. In der Geschossigkeit ist eine harmonische Einbindung in die Landschaft
zu beachten.
In der Wohnbebauung ist in der am Wasser liegenden Reihe
eine Auflockerung zu prüfen.
Abstimmung: 8/0/0
ergänzter
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des überarbeiteten
städtebaulichen Konzeptes:
-
die Anpassung des städtebaulichen Rahmenvertrages mit dem
Investor, der Objektgesellschaft Campus am Jungfernsee GmbH & CO. KG, der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
-
auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes und des
angepassten Vertrages den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Nedlitzer
Kasernen“ zu überarbeiten.
Dabei ist sicherzustellen, dass die mit der
Änderung der städtebaulichen Planung verbundenen Änderungen der Ziele und
Zwecke der Entwicklungsmaßnahme nicht zu einer Reduzierung des der bisherigen
Planung und dem bestehenden städtebaulichen Rahmenvertrag zugrunde gelegten
Endwert i.S. des § 169 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 154 (2) BauGB führen.
Bei der Konzeption soll für den Uferweg durchgehend eine Breite von mindestens 6 Metern des öffentlichen Bereiches sicher gestellt werden. Unterschreitungen auf Grund der natürlichen Topografie sind zu begründen.
Für die
Anlage von Bootsstegen ist ein Abstimmungsprozess mit der Uferkonzeption der
Stadt Potsdam und dem Uferwegekonzept Gesamtstadt DS 01/0330 vorzunehmen.
Die
städtebauliche Figur des Gewerbeteiles ist so zu überarbeiten, dass eine
Vermittelung von der geraden Nedlitzer Straße zur bewegten Uferlinie erreicht
wird. In der Geschossigkeit ist eine harmonische Einbindung in die Landschaft
zu beachten.
In der
Wohnbebauung ist in der am Wasser liegenden Reihe eine Auflockerung zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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21,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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945,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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47,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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70,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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494,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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164,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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