12.04.2006 - 4 Diskussion über die Novellierung der Gemeindeor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 12.04.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wie der
Oberbürgermeister eingangs ausführt, sei den Fraktionen die Stellungnahme des
Städte- und Gemeindebundes und das Eckpunktepapier der Landesregierung
zugeleitet worden. Weiter habe man sich in der letzten Sitzung des
Hauptausschusses darauf verständigt, dass die Fraktionen dem Oberbürgermeister
signalisieren, welche Themen für sie relevant sind.
Der
Oberbürgermeister merkt an, dass ihm keine Themen benannt worden seien. Für ihn
stelle sich die Frage, wie man jetzt weiter verfahren wolle. Es gebe keinen
konkreten Entwurf des Innenministeriums.
Herr
Bretz führt u.a. aus, dass außer den beiden genannten Papieren nichts vorliege.
In der Zuarbeit des Städte- und Gemeindebundes seinen Punkte enthalten, die für
die Stadt bzw. die Stadtverordnetenversammlung nicht relevant sind. Über diese
Punkte brauche man auch nicht im Hauptausschuss diskutieren. Die Beratung könne
man heute nicht in Gänze führen. Man sollte sich thematische Schwerpunkte
heraussuchen unter dem Gesichtspunkt, was bedeuten die Änderungen für die
Stadtverordnetenversammlung Potsdam.
Herr Dr.
Scharfenberg merkt u.a. an, dass die Diskussion nur Sinne mache, wenn man dies
im Vorfeld die Vorlage des Regierungsentwurfes macht. Es ist ja beabsichtigt,
die öffentliche Diskussion zu führen, an dies sollte man nutzen, um sich daran
zu beteiligen. Es sei selbstverständlich, dass man nicht über Regelungen
diskutiere, von denen man nicht berührt sei. Jedoch gebe es eine Reihe von
Punkten, über die man diskutieren sollte:
- die Frage, sollten die
Regelungen in der Gemeindeordnung bleiben, die auch in anderen
Rechtsvorschriften enthalten sind;
- den Vorsitz des
Oberbürgermeisters in der Vertretung und im Hauptausschuss
- das Problem der
Ausschussbesetzung
- die Bildung von Ortsteilen
- die Vertretung des
hauptamtlichen Bürgermeisters in der StVV oder im Hauptausschuss
- den Komplex der
wirtschaftlichen Betätigung
- die Beauftragtenregelung
- die Haftung der
Gemeindevertreter
- die geheime Abstimmung (soll
gestrichen werden)
- das Petitionsrecht (soll
ebenfalls gestrichen werden).
Der
Oberbürgermeister stimmt zu, dass eine Reihe formaler Regelungen
diskussionswürdig seien wie auch eine Reihe inhaltlicher Fragen, wie z.B. die
Stellung der Ortsbeiräte. Hier teile er die Auffassung des Städte- und
Gemeindebundes nicht. Des weiteren die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen;
hier sollen den Kommunen Einschränkungen auferlegt werden. Der
Oberbürgermeister schlägt vor, die Themen zu sammeln.
Herr
Schüler führt u.a. aus, dass es eine Reihe von Punkten gebe, bei der die
Position der Fraktion Grüne/B90 von der Stellungnahme des Städte- und
Gemeindebundes abweiche. Seines Erachtens sei es wichtig, einen Standpunkt zu
benennen. Er schlägt vor, dass die Gelegenheit genutzt werde, dass die
Fraktionen ihre abweichende Meinung zu den Punkten, die für die Stadt relevant
sind, zu Papier bringen und den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Kenntnis
reichen, um dann darüber diskutieren zu können.
Der
Oberbürgermeister spricht sich für eine gemeinsame Stellungnahme an das
Ministerium des Innern aus.
Herr
Mühlberg äußert seine Bedenken, dass man im Hauptausschuss zu einem so
komplexen Thema zu einer einheitlichen Meinung komme.
Der
Oberbürgermeister merkt an, dass man nicht alles diskutieren müsse. Man könne
sich an der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes orientieren, d.h. die
Punkte, zu denen es Konsens gibt und die Punkte, zu denen es eine abweichende
Meinung gibt.
Herr Dr.
Scharfenberg meint, dass es vielleicht nicht so günstig ist, wenn jede Fraktion
eine Stellungnahme erarbeitet. Man sollte über die Punkte sprechen und
versuchen, eine einfache Formulierung zu finden. So z.B. zu der Frage, soll die
Kommunalverfassung ausgelichtet werden oder nicht.
Herr
Bretz unterbreitet den Vorschlag, einen Vertreter des Ministeriums des Innern
in den Hauptausschuss einzuladen, um die Perspektiven und die Hintergründe der
Novellierung der Gemeindeordnung zu erfahren.
Herr Dr.
Scharfenberg ist davon nicht begeistert. Seines Erachtens dürfe man keine
Illussionen haben, denn das Ministerium des Innern habe seinen eigenen
Blickwinkel. Es gehe ja darum, sich mit den eigenen Erfahrungen einbringen zu
können.
Herr
Exner schlägt vor, sich auf Schwerpunkte zu konzentrieren mit dem Ziel, eine
Art Konsensliste zu erarbeiten. Zu den Punkten, zu denen es Einverständnis mit
der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes gebe, müsse man sich nicht
unbedingt artikulieren. Insoweit sollte man sich, wie schon gesagt, auf
Schwerpunktthemen konzentrieren. Ihm liege hier insbesondere die
wirtschaftliche Betätigung der Kommunen am Herzen.
Im
Ergebnis verständigt man sich auf eine weitere Diskussion in der Sitzung des
Hauptausschusses am 26. April 2006.