20.04.2006 - 5 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für str...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schenke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Jäkel weist auf den Vorschlag von Herrn Krause zur redaktionellen Änderung der Satzung hin.

 

Herr Schenke macht deutlich, dass die Verwaltung die Anregungen von Herrn Krause prüft.

 

Herr Dr. Przybilski weist darauf hin, dass die Dienstanweisung zum Beteiligungsverfahren zeitgleich mit der Satzung erlassen werden sollte.

 

Herr Schenke betont, dass dies verwaltungsseitig so auch praktiziert wird.

 

Nach einer kurzen Verständigung einigen sich die Ausschussmitglieder auf folgende Änderungen:

 

Änderungsantrag:

§ 10 Sätze 1, 2 und 3 werden Absatz 1.

 

Satz 1 wird wie folgt ergänzt:

Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über die Art und deren Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge sowie mit Hinweis auf die Möglichkeit nach § 10 Absatz 2 schriftlich zu informieren.

 

Satz 4 wird Absatz 2 mit folgendem Wortlaut:

Wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen (§ 8) innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht, ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Satz 5 wird Absatz 3.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11
Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam

 

+ Änderungen:

§ 10 Sätze 1, 2 und 3 werden Absatz 1.

 

Satz 1 wird wie folgt ergänzt:

Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über die Art und deren Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge sowie mit Hinweis auf die Möglichkeit nach § 10 Absatz 2 schriftlich zu informieren.

 

Satz 4 wird Absatz 2 mit folgendem Wortlaut:

Wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen (§ 8) innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht, ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Satz 5 wird Absatz 3.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11
Ablehnung:                    0
Stimmenthaltung:         0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.