10.05.2006 - 7.4 Information über die fehlende Veröffentlichung ...

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Frau Dr. von Kuick-Frenz führt dazu aus, dass eine zeitnahe Veröffentlichung das Ziel der Verwaltung sei. Trotzdem gebe es einige Fälle, wo davon abgewichen wurde, da die entsprechenden Rahmenbedingungen nicht vorlagen. Sie erläutert im Weiteren, dass bezüglich der DS 99/0491 eine „Umbruchsituation im Einzelhandel“ zu verzeichnen gewesen sei, die einen erheblichen Leerstand bei Gewerbeflächen zur Folge gehabt habe. Deshalb sei die Entscheidung getroffen worden, den Beschluss nicht zu veröffentlichen. Auch in jüngerer Vergangenheit gebe es einen derartigen nicht veröffentlichten Beschluss, welcher das Momper-Center betreffe. Da das entsprechende Grundstück bisher nicht zur Verfügung stand, habe die Verwaltung auf eine Veröffentlichung verzichtet und werde dies nachholen, sobald die Grundstücksfrage geklärt sei.

 

Frau B. Müller stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass alle nicht veröffentlichten Beschlüsse aufgelistet und den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden, da sie den Eindruck habe, dass die genannten Vorlagen nur die „Spitze des Eisbergs“ seien.

 

Frau Knoblich merkt an, dass das Fassen von Satzungsbeschlüssen dazu diene, sie schnell gültig werden zu lassen.

Für Herrn Schubert stelle sich darin der Umgang mit Beschlüssen der StVV dar. Wenn eine Veröffentlichung nicht sinnvoll erscheine, müsse die StVV informiert werden bzw. der Beschluss müsse aufgehoben werden.

Frau B. Müller verweist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben der Fraktion Die Andere, in dem die Umsetzung eines Beschlusses angemahnt werde. Sie fordert die Fraktionen auf, von ihnen eingebrachte und beschlossene Anträge stärker zu kontrollieren. Der Oberbürgermeister bittet, ihm das Schreiben zur Verfügung zu stellen. Auf die Nachfrage von Frau Dr. Schröter, wer entscheide, ob ein Beschluss nicht veröffentlicht werde,  antwortet der Oberbürgermeister, dass das die Verwaltung sei. Er stimmt der Forderung nach Information bei nicht veröffentlichten Beschlüssen zu. Herr Schubert fragt im Weiteren, welche Ebene der Verwaltung die Entscheidung treffe, einen Beschluss „auf Eis“ zu legen.

Herr Exner erläutert, dass eine Nicht-Veröffentlichung Sinn mache und dann richtig und geboten sei, wenn nicht alle notwendigen Voraussetzungen gegeben seien. Die Fachbereiche bereiten die Bekanntmachungsanordnung vor, die dann über die Geschäftsbereiche an den Oberbürgermeister weitergegeben werden.

 

Frau B. Müller betont nochmals, dass ein Beschluss aufzuheben sei, wenn er vom Grundsatz her nicht umgesetzt werden könne; ansonsten sei die StVV entsprechend zu informieren.

Frau Grimm fragt nach den Fristen für Veröffentlichungen. Im Gesetz seien keine Fristen geregelt, so Herr Exner, dies ergebe sich aus der Rechtssprechung und betrage bei B-Plänen ca. 5 Jahre. Vor Inkrafttreten des neuen Baurechts am 20. Juli 2006 müssen alle B-Pläne veröffentlicht sein, weil es sonst eines neuen Verfahrens bedürfe.

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