31.05.2006 - 3 Schuldrechtsanpassungsgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 31.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Exner führt zu dem Antrag aus, dass die Formulierung – das Schuldrechtsanpassungsgesetz laufe aus – nicht korrekt sei. Mit dem 01.01.2007 gebe es allerdings Änderungen in der Entschädigungsregelung. Er empfehle, den Antrag abzulehnen, da er keinen Gewinn für die Stadt sehe, so zu entscheiden.
Herr
Richter ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die Stadt bei der hier
beantragten zusätzlichen Bindung die wirtschaftlichen Folgen tragen müsse und
empfiehlt ebenfalls, keine über die Regelungen des Gesetzgebers hinaus gehende Bindungen einzugehen.
Mit den Garageneigentümern gebe es Gespräche; der beste Schutz für sie sei der
Erwerb der Grundstücke.
Nach
Meinung von Herrn Schüler sei der Antrag unkorrekt und der Auftrag an die Stadt
nicht eindeutig. Ebenso sieht Herr Kümmel den Antrag zu undifferenziert, da in Potsdam unterschiedliche
Situationen bezüglich der angestrebten Verwertung der Garagengrundstücke
bestehen. Die Frage, ob ein Garagengrundstück bleibe oder nicht, sei eine Frage
des Baurechts und des Willens der Stadt.
Herr
Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass die Problematik der Garagen nicht neu
sei. Die Gespräche mit Pro Potsdam laufen „nicht schlecht“, aber das betreffe
auch nur städtische Grundstücke. Die Fraktion DIE LINKE. PDS habe den Antrag
gestellt, weil sich die Situation für die Garagenbesitzer ab nächstem Jahr verschlechtere und es Kommunen gebe,
die bereits Regelungen getroffen haben, wie z. B. langfristige Pachtverträge.
Er meine, der Oberbürgermeister müsse sich dafür verantwortlich fühlen.
Herr Schüler betont, dass er sich gegen den Antrag ausspreche, wenn die Konditionen gleich blieben. Frau Bankwitz sieht in dem Kreis der Betroffenen eine kleine privilegierte Gruppe; das Anliegen des Antrages habe wenig mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt: