31.05.2006 - 3 Schuldrechtsanpassungsgesetz

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Exner führt zu dem Antrag aus, dass die Formulierung – das Schuldrechtsanpassungsgesetz laufe aus – nicht korrekt sei. Mit dem 01.01.2007 gebe es allerdings Änderungen in der Entschädigungsregelung. Er empfehle, den Antrag abzulehnen, da er keinen  Gewinn für die Stadt sehe, so zu entscheiden.

 

Herr Richter ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die Stadt bei der hier beantragten zusätzlichen Bindung die wirtschaftlichen Folgen tragen müsse und empfiehlt ebenfalls, keine über die Regelungen des Gesetzgebers  hinaus gehende Bindungen einzugehen. Mit den Garageneigentümern gebe es Gespräche; der beste Schutz für sie sei der Erwerb der Grundstücke.

 

Nach Meinung von Herrn Schüler sei der Antrag unkorrekt und der Auftrag an die Stadt nicht eindeutig. Ebenso sieht Herr Kümmel den Antrag zu  undifferenziert, da in Potsdam unterschiedliche Situationen bezüglich der angestrebten Verwertung der Garagengrundstücke bestehen. Die Frage, ob ein Garagengrundstück bleibe oder nicht, sei eine Frage des Baurechts und des Willens der Stadt.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass die Problematik der Garagen nicht neu sei. Die Gespräche mit Pro Potsdam laufen „nicht schlecht“, aber das betreffe auch nur städtische Grundstücke. Die Fraktion DIE LINKE. PDS habe den Antrag gestellt, weil sich die Situation für die Garagenbesitzer ab nächstem Jahr  verschlechtere und es Kommunen gebe, die bereits Regelungen getroffen haben, wie z. B. langfristige Pachtverträge. Er meine, der Oberbürgermeister müsse sich dafür verantwortlich fühlen.

 

Herr Schüler betont, dass er sich gegen den Antrag ausspreche, wenn die Konditionen gleich blieben. Frau Bankwitz sieht in dem Kreis der Betroffenen eine kleine privilegierte Gruppe; das Anliegen des Antrages habe wenig mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Schuldrechtsanpassungsgesetzes am 31.12.2006 wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Prozess einvernehmlicher Regelungen zum Schutz der Garageneigentümer positiv zu begleiten und seinen Einfluss entsprechend geltend zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  8

Stimmenthaltung:       2

 

Der Hauptausschuss lehnt den o. g. Antrag ab.