31.05.2006 - 4 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister gibt eingangs bekannt, dass der Ausschuss für Finanzen und der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft dem o. g. Antrag mehrheitlich zugestimmt haben.  Im Weiteren verweist er auf ein Schreiben des Bürgervereins Bornim e. V., in dem auf die besondere Situation der Florastraße und der Potsdamer Straße hingewiesen und darum gebeten wurde, beide Straßen aus der Satzung herauszunehmen.

 

Herr Dr. Scharfenberg sieht in dem Anliegen des Bürgervereins Bornim e. V. die genannten Straßen herauszunehmen, die logische Folge der im Hauptausschuss geführten Diskussion. Eine Bürgerbeteiligung habe nicht stattgefunden und demzufolge sind die Anlieger nicht zu belasten.

 

Herr Schüler stellt die Frage, ob das rechtlich zulässig sei, zwei Straßen aus einer Satzung herauszunehmen. In der Tat bestehe das Problem, dass keine Beteiligung stattgefunden habe und die Bürger nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Stellungnahme hingewiesen wurden. Damit sind die Betroffenen schlechter gestellt als andere.

 

Herr Exner verweist darauf, dass das Kommunalabgabenrecht die Bürgerbeteiligung nicht als Voraussetzung  für die Beitragspflicht sehe. Die Herausnahme von 2 Straßen habe eine Ungleichbehandlung zur Folge und für die Stadt natürlich finanzielle Verluste.

 

Herr Schubert sieht in der vorliegenden Satzung  die Reparatur der Rechtsgrundlage, aber nicht des Vertrauensbruches der betroffenen Anwohner. Er schlage vor, einen Modus zu entwickeln, mit dem man das heilen könne. Mit der Änderung der Satzung sei das Problem nicht geklärt.

 

Herr Bretz unterstreicht, dass auch die Fraktion der CDU ihre Schwierigkeiten habe, der Beschlussvorlage  zu folgen, da ein paar Punkte nicht zur Zufriedenheit aller geklärt wurden. Der Ausbau der Florastraße diente nur der Umsetzung der B-Pläne 11 und 12. Das werfe Fragen auf, wie z. B. die Verwaltung das Problem des Vertrauensschutzes sehe und wie sicher die Position der Stadt sei. Des Weiteren stehe die Frage, wie viel  Grundstücke in der Florastraße betroffen seien und um welche Summen es sich schließlich handele. Er würde sich freuen, wenn die Verwaltung eine Lösung aufzeigen könne, die dem Mehrheitsbild der Stadtverordnetenversammlung entspreche.

 

Herr Kümmel meint, hier stehe man zwischen Recht und Vertrauen  und empfiehlt, über die in § 4 festgelegte Beitragshöhe nachzudenken und diese für die betroffenen  Straßen abzusenken. Er bittet die Verwaltung, diesen Vorschlag zu prüfen und die Vorlage so lange zurückzustellen.

 

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass mit dem Beschluss nicht   bis nach der Sommerpause gewartet werden könne. Andererseits sei die fehlende Befragung problematisch. Eine Satzung mit Ausnahmen zu beschließen, ziehe evtl. wieder rechtliche Probleme nach sich. Er schlage vor, bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung die Regelungen des § 4 und die finanziellen Auswirkungen zu prüfen, wenn die Florastraße und die Potsdamer Straße  nicht berücksichtigt werden.

Herr Bretz bittet, sich mit dem Bürgerverein Bornim ins Benehmen zu setzen.

 

Herr Dr. Scharfenberg schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kümmel als eine Lösungsvariante an. Er betont, dass die Befragung der Anlieger auch dazu dienen solle, dass die auf den Umfang der Maßnahme Einfluss nehmen können.

 

Frau Paulsen gibt zu bedenken, dass die B-Pläne 11 und 12 keine Satzungsreife erlangt haben und damit der Ausbau in nicht notwendigem Maße erfolgte. Die Frage sei, ob man den Bürgern das zumuten könne.

 

Gegen das vorgeschlagene Verfahren, bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die offenen Fragen zu beantworten, die Möglichkeiten der Herausnahme der Florastraße und der Potsdamer Straße sowie der Beitragsabsenkung im § 4 zu prüfen und mit den Betroffenen zu reden, erhebt sich kein Widerspruch.

 

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