31.05.2006 - 5 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister informiert eingangs, dass der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen der Beschlussvorlage mit einer ergänzenden Festsetzung unter Punkt 4 zugestimmt habe. Darüber hinaus wurden Austauschblätter dazu und zur Korrektur fehlerhafter Formulierungen ausgereicht.  Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat der Vorlage ebenfalls zugestimmt.

 

Herr Schüler fragt anschließend  nach, warum es diesem Auslegungsbeschlusses  bedarf; er meine, er sei nicht erforderlich. Der Entwurf enthalte eine Reihe von Regelungen, die er nicht mittragen könne, so z. B. die Anzahl und Größe der Bootshäuser. Ihn verwundere, dass auch da Bootshäuser vorgesehen seien, wo gar kein Interesse am Bau solcher bestehe. Außerdem habe er Schwierigkeiten mit der Qualität der Vorlage.

 

Frau Bankwitz bemängelt die Zaunhöhe, die die Erlebbarkeit des Naturschutzraumes nicht gewährleiste. Damit habe der Uferweg nur  eine Gassenfunktion und dem könne sie so nicht folgen, auch wenn das historisch so war.

 

Herr Exner begründet die Notwendigkeit der Auslegung mit dem damit verknüpften Vorkaufsrecht. Bei einer Verzögerung beraube man sich selbst dieses Instruments und das sei kontraproduktiv. Da an die Auslegung rechtliche Folgen geknüpft seien, sollte der Beschluss unbedingt vor der Sommerpause gefasst werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg meint, auch er habe Schwierigkeiten mit einer Reihe von Punkten und betont, dass man sich jetzt keine Fehler mehr leisten dürfe. Deshalb sollte insbesondere darauf geachtet werden, kein Konfliktpotenzial für die Zukunft entstehen zu lassen. Er schlage vor, das zu prüfen und für die StVV am 07.06.2006 eine schriftliche Stellungnahme vorzubereiten. Darin soll auch seine Nachfrage beantwortet werden, ab wann die Baugenehmigungen erteilt werden.

 

Herr Schüler bittet in diesem Zusammenhang, eine Beschränkung der Höhe der Bootshäuser zu prüfen.

 

Der Oberbürgermeister sagt zu, die Anregungen aufzunehmen und eine Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  auszureichen.

Er schlägt vor, trotzdem die Beschlussvorlage mit den Änderungen aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zur Abstimmung zu stellen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       6

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Anlagen zur Vorlage