31.05.2006 - 7 Kooperationsvereinbarung Landtagsneubau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 31.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mehrheitlich zugestimmt.
Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, wann die fehlende Anlage 3 ausgereicht werde und warum die Vereinbarung sowohl vom Oberbürgermeister als auch von der Vorsitzenden der Stadterordnetenversammlung unterschrieben werden müsse. Bezüglich des Finanzplanes fragt er nach, was an Risiken für die Stadt absehbar sei und welche Sicherheiten die Stadt gegenüber dem Land habe, da sie in Vorleistung gehe. Im Weiteren fragt Herr Dr. Scharfenberg, woraus sich der Regelungsbedarf zu § 3 Abs. 12 ergibt, um öffentliche Flächen für den Landtag zur Verfügung zu stellen.
Die
Anlage 3, so Frau Jantzen vom Bereich Stadterneuerung, sei noch in Arbeit und
werde nächste Woche vorgelegt. Hierzu war noch ein Gespräch zwischen
Oberbürgermeister und der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur,
Frau Wanka nötig, dessen Ergebnisse entsprechend einzuarbeiten seien.
Die
Unterschriftsleistung sei gemäß § 67 Abs. 2 GO geregelt und dann nötig, wenn
eine Verpflichtungserklärung abzugeben sei, bei der es sich nicht um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Das sei hier der Fall, so Herr
Exner.
Bezüglich
des Finanzplanes führt Herr Jesse
vom Sanierungsträger im Weiteren aus, dass für die Untersuchung der
Bodendenkmale 2,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Bodendenkmalpfleger
gehen davon aus, dass mit 250 €/m² eine ausreichende Summe vorhanden sei, um
alle Maßnahmen abzuarbeiten. So wolle man die Ecktürme der alten Burg sichern
und den historischen Weinkeller des Schlosses wieder herstellen.
Bezüglich
des § 3 Abs. 12 war die Aufnahme dieser Regelung der Wunsch des Landes und
begründe sich darin, dass bei Veranstaltungen keine zusätzlichen Anträge zur Sondernutzung von Straßenland
gestellt werden wollten.
Herr
Dr. Grunold fragt nach der Notwendigkeit der Vereinbarung und ob diese eine
gegenseitige Willenserklärung darstelle.
Der
Oberbürgermeister antwortet darauf, dass diese Vereinbarung gebraucht werde,
weil die Stadt in Vorleistung gehe. Das gehe aber nur, wenn der Landtag auch
gebaut werde.
Daraufhin fragt Herr Dr. Scharfenberg, was
passiere, wenn das Land seine Verpflichtungen nicht einhalte. Die Vereinbarung
enthalte dazu keine Repressalien . Der Oberbürgermeister sagt zu, diese Frage
zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu beantworten.
Ebenfalls
auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg sagt der Oberbürgermeister zu, dass
die Anlage 3 bis Nachmittag des 06.06.2006 ausgereicht werde.
Die
fehlende Anlage 3 ist bis Dienstagnachmittag den Fraktionen zur Verfügung zu
stellen.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam und das Land Brandenburg
schließen auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs unter dem Vorbehalt der
Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung
eine Kooperationsvereinbarung ab.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Land auf der
Grundlage des beigefügten Entwurfs fortzuführen und abzuschließen. Änderungen
und Ergänzungen grundsätzlicher Art, insbesondere solche, die mit zusätzlichen
finanziellen Aufwendungen für die Stadt
verbunden sind, bleiben der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
vorbehalten.
Anlagen zur Vorlage
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