31.05.2006 - 7 Kooperationsvereinbarung Landtagsneubau

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mehrheitlich zugestimmt.

 

Herr  Dr. Scharfenberg fragt nach, wann die fehlende Anlage 3 ausgereicht werde und warum die Vereinbarung sowohl vom Oberbürgermeister als auch von der Vorsitzenden der Stadterordnetenversammlung unterschrieben werden müsse. Bezüglich des Finanzplanes  fragt er nach, was an Risiken für die Stadt absehbar sei und welche Sicherheiten die Stadt gegenüber dem Land habe, da sie in Vorleistung gehe. Im Weiteren fragt Herr Dr. Scharfenberg, woraus sich der Regelungsbedarf zu § 3 Abs. 12 ergibt, um öffentliche Flächen für den Landtag zur Verfügung zu stellen.

 

Die Anlage 3, so Frau Jantzen vom Bereich Stadterneuerung, sei noch in Arbeit und werde nächste Woche vorgelegt. Hierzu war noch ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister und der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Wanka nötig, dessen Ergebnisse entsprechend einzuarbeiten seien.

Die Unterschriftsleistung sei gemäß § 67 Abs. 2 GO geregelt und dann nötig, wenn eine Verpflichtungserklärung abzugeben sei, bei der es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Das sei hier der Fall, so Herr Exner.

 

Bezüglich des Finanzplanes  führt Herr Jesse vom Sanierungsträger im Weiteren aus, dass für die Untersuchung der Bodendenkmale 2,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Bodendenkmalpfleger gehen davon aus, dass mit 250 €/m² eine ausreichende Summe vorhanden sei, um alle Maßnahmen abzuarbeiten. So wolle man die Ecktürme der alten Burg sichern und den historischen Weinkeller des Schlosses wieder herstellen.

Bezüglich des § 3 Abs. 12 war die Aufnahme dieser Regelung der Wunsch des Landes und begründe sich darin, dass bei Veranstaltungen keine  zusätzlichen Anträge zur Sondernutzung von Straßenland gestellt werden wollten.

 

Herr Dr. Grunold fragt nach der Notwendigkeit der Vereinbarung und ob diese eine gegenseitige Willenserklärung darstelle.

Der Oberbürgermeister antwortet darauf, dass diese Vereinbarung gebraucht werde, weil die Stadt in Vorleistung gehe. Das gehe aber nur, wenn der Landtag auch gebaut werde.

 

Daraufhin  fragt Herr Dr. Scharfenberg, was passiere, wenn das Land seine Verpflichtungen nicht einhalte. Die Vereinbarung enthalte dazu keine Repressalien . Der Oberbürgermeister sagt zu, diese Frage zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu beantworten.

Ebenfalls auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg sagt der Oberbürgermeister zu, dass die Anlage 3 bis Nachmittag des 06.06.2006 ausgereicht werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die fehlende Anlage 3 ist bis Dienstagnachmittag den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam und das Land Brandenburg schließen auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs unter dem Vorbehalt der Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung eine Kooperationsvereinbarung ab.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Land auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs fortzuführen und abzuschließen. Änderungen und Ergänzungen grundsätzlicher Art, insbesondere solche, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Stadt  verbunden sind, bleiben der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage