13.06.2006 - 5.4 BE zu den großflächigen Abrissmaßnahmen in der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Holtkamp (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert:
Es handelt sich um die Lotte-Pulewka-Str. 41-43:
28.02.2006 Beseitigungsanzeige des
Eigentümers
08.03.06 Baubeginn für Beseitigung
angezeigt (außer Denkmal)
Dem vorangegangen war:
27.10.05 Antrag auf Vorbescheid
07.02.06
Vorbescheid erteilt, darin folgende Fragen:
Wird der Genehmigung der geplanten
Bauvorhaben nach § 34 BauGB zugestimmt?
Die eingereichten Unterlagen ließen
keine weitere Beurteilung zu, hinsichtlich der Art der Nutzung wäre eine
Büronutzung, hinsichtlich des Maßes der Nutzung eine geschlossene Bauweise
zulässig.
Ist eine punktuelle Unterlagerung
von Einzelhandel zulässig?
Die eingereichten Unterlagen ließen
keine weitere Beurteilung zu, nach § 34 BauGB zulässig wäre allenfalls ein
Nahversorger zur Gebietsversorgung.
Ein Bauantrag ist bislang nicht gestellt worden (Lageplan –
siehe Anlage)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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