13.06.2006 - 3.3 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass die Vorlage heute in 1. Lesung behandelt werden soll. Dazu liegen 2 Änderungsanträge vor. Bzgl. der Rücküberweisung aus der STVV ergänzt er, dass sich in der STVV eine Mehrheit für einen der beiden Änderungsanträge abgezeichnet habe. Die SPD-Fraktion habe den Antrag auf Rücküberweisung gestellt, weil in der Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister, Herrn Exner, eine neue Kompromisslinie ins Gespräch gebracht worden ist. Ausgangspunkt der Überlegungen war die Frage, wenn eine Anhörung statt gefunden hätte, hätte diese ggf. zu einem niedrigeren Ausbaustandard geführt und damit für die Betroffenen zu geringeren Beiträgen.

 

Herr Dr. Seidel teilt mit, dass für den Fall, dass kein Kompromiss gefunden werden sollte, die SPD Fraktion eher dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz räumt ein, dass die Verwaltung Fehler durch die fehlende Anhörung gemacht habe. Die Verwaltung sieht jedoch rechtliche Probleme sowohl bei dem einen als auch dem anderen Änderungsantrag.

 

Herr Jäkel bringt den Änderungsantrag für die Fraktion DIE LINKE.PDS ein und begründet diesen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der § 1 Beitragstatbestand wird wie folgt geändert:

Die Punkte

  1. Verbesserung des Geh- und Radweges in der Potsdamer Straße im Abschnitt von Amundsenstraße bis Rückertstraße

und

  1. Verbesserung der Florastraße im Abschnitt von Potsdamer Straße bis Hügelweg

werden gestrichen.

 

Frau Hüneke bringt den Änderungs-/Ergänzungsantrag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein und begründet diesen:

§ 3 (1)

Beitragspflichtig ist derjenige, ..., und dem vor Beginn der Baumaßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist.

 

Herr Cornelius bringt zusätzlich folgenden Änderungsantrag für die CDU-Fraktion ein und begründet diesen ebenfalls:

Wegen der Nicht-Umsetzung des B-Planes 13 sollen die Kosten für die Parkbuchten aus der Umlage heraus genommen werden.

(Eine geeignete Stelle zur Einordnung ist durch die Verwaltung zu finden.)

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz macht deutlich, dass für den Straßenausbau der Landesbetrieb zuständig sei. Die Verwaltung habe bereits versucht Kontakt zum Landesbetrieb aufzunehmen zur Klärung der Frage Mindeststandard/Luxus-ausbau (ist der Ausbau das absolute Minimum oder hätte auf einen Teil verzichtet werden können?). Auch die Frage der Parkbuchten würde angesprochen werden.

 

Bzgl. der rechtlichen Frage, ob die Nichtbeteiligung (trotz Verankerung in der Satzung § 10) Möglichkeiten eines Beitragserlasses rechtfertigen, wird eine Klärung mit dem Innenministerium angestrebt. Auch der Kontakt konnte noch nicht hergestellt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende konkretisiert nochmals den Auftrag an die Verwaltung, einen Kompromiss zum Interessenausgleich zwischen Stadt und Anwohner zu finden.

 

Herr Jäkel ergänzt als Ziel des zu findenden Kompromisses eine messbare Senkung für die Anwohner, denen keine Gelegenheit zur Anhörung gegeben wurde.

 

Die abschließende Behandlung der Vorlage wird erfolgen, wenn die Rückmeldung der Verwaltung erfolgt.

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