13.06.2006 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass es einen
potentiellen Investor gibt, welcher dieses Areal zu einem gesamten Themenpark
entwickeln wird. Zur Behandlung dieses B-Plan-Verfahrens in Priorität 1 ist
bereits Zustimmung seitens der STVV erfolgt.
Frau Holtkamp (FB Stadtplanung und Bauordnung) ergänzt, dass
großflächiger Einzelhandel dort nicht zugelassen werden soll.
Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist zusätzlich darauf, dass
auch kleinteiliges Gewerbe, welches anderes Gewerbe in der Stadt
beeinträchtigen könnte, nicht entstehen soll. Sie informiert weiterhin, dass
voraussichtlich im Herbst eine detaillierte Untersetzung des Konzeptes (nach
weiterer Konkretisierung des Konzeptes durch den Investor) erfolgt.
Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf die Planungsziele; hier die
Wohnbauflächen und bittet um nähere Erläuterung zu den Aussagen „dargestellte
Wohnbauflächen werden in der weiteren Planung zu konkretisieren sein, dass sie
funktional den geplanten Nutzungen direkt zugeordnet sind.“
Auf weitere Nachfragen der Teilnehmer bestätigt Frau Dr. von
Kuick-Frenz, dass mit dem Satzungsbeschluss auch der städtebauliche Vertrag
vorgelegt werden soll, mit dem spezielle Planungsziele gesichert werden. Sie
informiert, dass sich der Investor bereit erklärt habe, den B-Plan zu
finanzieren. Damit liegt das Risiko zu 100 % beim Investor; die Stadt wird sich
nicht an der Investition beteiligen.
Der Ausschussvorsitzende hält abschließend fest, dass mit der Verwaltung vereinbart
wird, über berichtenswerte Zwischenergebnisse den Ausschuss zu informieren.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufzustellen (siehe Anlage 1).
- Das Bauleitplanverfahren ist
mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung, hier Aktualisierung der Prioritätenfestlegung
(DS 06/SVV/0139), durchzuführen (siehe Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 kB
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2
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237,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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