22.06.2006 - 5 Information der Verwaltung zu Möglichkeiten für...

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Herr Kapuste erklärt, dass der fraktionsübergreifende Antrag zur Aussetzung der Werbesatzung aus juristischen Gründen nicht haltbar war und demzufolge in der letzten SVV zurückgezogen wurde.

 

Frau Fischer informiert darauf hin, dass eine verwaltungsinterne AG mit Vertretern aus den GB 1,2 und 4 einen Entwurf erarbeiten wird, der aufzeigt, auf welcher Rechtsgrundlage den Kulturträgern Möglichkeiten zur Werbung im Rahmen der Bauordnung eingeräumt werden können. Anschließend wird dieser Entwurf mit den Kulturträgern diskutiert werden und ebenfalls wird ein Jurist bei der Erarbeitung des Entwurfs hinzugezogen.

Wie nach Inkrafttreten der Werbesatzung übergangsweise verfahren wird, wurde den Kulturträgern am 22.06.2006 durch den FB Kultur und Museum mitgeteilt.

 

Frau Dr. Palent sieht es als notwendig an, einen Vertreter der Kultureinrichtungen in die AG mit einzubeziehen. Es sollte vermieden werden, einen auf Baurecht spezialisierten Juristen hinzuzuziehen.

 

Frau Geywitz regt an, hinsichtlich der Übergangszeit, Kontakt mit der Beigeordneten des GB 3, Frau Müller, aufzunehmen.

 

Der Kulturausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.