22.06.2006 - 5 Information der Verwaltung zu Möglichkeiten für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 22.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Kapuste erklärt, dass der fraktionsübergreifende Antrag zur
Aussetzung der Werbesatzung aus juristischen Gründen nicht haltbar war und
demzufolge in der letzten SVV zurückgezogen wurde.
Frau Fischer informiert darauf hin, dass eine verwaltungsinterne
AG mit Vertretern aus den GB 1,2 und 4 einen Entwurf erarbeiten wird, der
aufzeigt, auf welcher Rechtsgrundlage den Kulturträgern Möglichkeiten zur
Werbung im Rahmen der Bauordnung eingeräumt werden können. Anschließend wird
dieser Entwurf mit den Kulturträgern diskutiert werden und ebenfalls wird ein
Jurist bei der Erarbeitung des Entwurfs hinzugezogen.
Wie nach Inkrafttreten
der Werbesatzung übergangsweise verfahren wird, wurde den Kulturträgern am 22.06.2006
durch den FB Kultur und Museum mitgeteilt.
Frau Dr. Palent sieht es als notwendig an, einen Vertreter der
Kultureinrichtungen in die AG mit einzubeziehen. Es sollte vermieden werden,
einen auf Baurecht spezialisierten Juristen hinzuzuziehen.
Frau Geywitz regt an, hinsichtlich der Übergangszeit, Kontakt
mit der Beigeordneten des GB 3, Frau Müller, aufzunehmen.
Der Kulturausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.